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Funktionierender Wettbewerb setzt voraus, dass kartellrechtliche Regeln konsequent angewendet und weiterentwickelt werden. Die Monopolkommission ist daher gesetzlich damit beauftragt, die kartellrechtliche Entscheidungspraxis in Deutschland zu würdigen und zu bewerten – ein Auftrag, den sie seit ihrer Gründung im Jahr 1974 wahrnimmt. Alle zwei Jahre analysiert sie im Hauptgutachten die Entwicklungen im deutschen Kartellrecht und bezieht dabei auch die europäische Ebene ein, da Entscheidungen der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs den nationalen Wettbewerbsrahmen maßgeblich prägen. Grundlage dieses Auftrags ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Darüber hinaus greift die Monopolkommission kartellrechtliche Fragen auch in Sondergutachten, Policy Briefs und aktuellen Stellungnahmen auf.

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