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Sondergutachten 81

Das österreichische Unternehmen Miba AG und die deutsche Zollern GmbH & Co. KG beabsichtigen, ihre Gleitlager-Aktivitäten in einem Gemeinschaftsunternehmen zusammenzuführen, an dem Miba mit 74,9 Prozent und Zollern mit 25,1 Prozent beteiligt sein soll. Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss am 17. Januar 2019 mit der Begründung untersagt, dass er zu einer erheblichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs bei Gleitlagern mit großem Bohrungsdurchmesser führen würde. Die beteiligten Unternehmen haben daraufhin am 18. Februar 2019 einen Antrag auf Ministererlaubnis gestellt. Die Monopolkommission empfiehlt die Ministererlaubnis nicht zu erteilen. Die von den Antragstellern geltend gemachten Gemeinwohlgründe wiegen die vom Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung nicht auf.

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