Die Monopolkommission gelangt nach Abwägung der gewichteten Wettbewerbsbeschränkung mit den vorgebrachten Gemeinwohlgründen zu dem Ergebnis, dass der von Holtzbrinck beantragte Zusammenschluss nicht zu genehmigen ist. Die Monopolkommission kommt in ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass die durch das Amt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Abonnement-Tageszeitungen in Berlin spürbar wäre. Die beantragte Fusion eröffnet den Zusammenschlussparteien vom Wettbewerb nicht kontrollierte Verhaltensspielräume. Gegenwärtig stehen die Berliner Zeitung, die Berliner Morgenpost und der Tagesspiegel im Ost- und im Westteil Berlins zueinander in Konkurrenz. Ein Zusammenschluss würde für beide Tageszeitungen die Anreize ausschalten, um die Leser der jeweils anderen Zeitung zu werben. Die Ausführungen der Antragstellerin zu dem Gemeinwohlgrund der Arbeitsplatzsicherung vermögen nicht zu überzeugen. Die Prognosen, in denen die Szenarien mit bzw. ohne eine Fusion verglichen werden, sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Es lassen sich keine belastbaren Aussagen über die Entwicklung von Arbeitsplätzen beim Tagesspiegel sowie bei der Berliner Zeitung treffen. Die für das Vorliegen eines Gemeinwohlgrundes geforderte Kausalität konnte nicht nachgewiesen werden.