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Die Stimme des Wettbewerbs.

Fünf Persönlichkeiten aus Wissenschaft und unternehmerischer Praxis prägen die Arbeit der Monopolkommission. Gemeinsam geben sie dem Wettbewerb eine unabhängige Stimme und setzen sich mit ihrer Expertise dafür ein, Macht zu begrenzen, Freiheit zu ermöglichen und Wohlstand zu sichern.

Sie analysieren Märkte, ordnen Entwicklungen ein und formulieren Empfehlungen für Politik, Behörden und Öffentlichkeit. Gute wettbewerbspolitische Beratung braucht wissenschaftliche Tiefe, praktische Erfahrung und den Blick auf das große Ganze — das spiegelt sich in der Zusammensetzung der Kommission.

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Professor für empirische Industrieökonomie

+49 30 89789-520

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Ich setze mich für Wettbewerb ein, weil er Macht begrenzt — ökonomisch wie politisch. Gerade in einer Zeit, in der Wettbewerb von vielen Seiten unter Druck gerät, ist es wichtiger denn je, ihn zu schützen.

Constanze Buchheim

Unternehmerin und Aufsichtsrätin

+49 228 338882-0

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Wettbewerb ist für mich mehr als ein wirtschaftliches Prinzip: Er fordert mächtige Positionen immer wieder heraus und schafft so Raum für gesellschaftliche Weiterentwicklung und Innovation.

Pamela Knapp

Wettbewerb bedeutet für mich ein Level Playing Field: gleiche Chancen für alle und echte Wahlmöglichkeiten.

Dagmar Kollmann

Unternehmerin und Aufsichtsrätin

+49 228 338882-0

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Wettbewerb ist für mich wichtig, weil er Freiheit in Entscheidungen schafft und wirtschaftliche wie politische Macht ins Gleichgewicht bringt.

Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht

+49 228 338882-0

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Wettbewerb bringt Dynamik, er fördert Innovation, er eröffnet wirtschaftliche Freiheit - und auch politische! Freier Wettbewerb gehört für mich zu einer lebendigen Demokratie wie die Luft zum Atmen. Daher mache ich mich dafür stark.

FAQ - Die Kommission

  • Wie werden die Kommissionsmitglieder ernannt?

    Die Mitglieder der Monopolkommission werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten berufen. Voraussetzung ist, dass sie über besondere wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Kenntnisse sowie sozialpolitische und technologische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Sie dürfen weder der Bundesregierung noch einer Landesregierung angehören noch einen Wirtschaftsverband oder eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation repräsentieren. 

  • Wie lange dauert eine Amtszeit?

    Die Kommissionsmitglieder werden für jeweils vier Jahre berufen. Wiederberufungen sind möglich.

  • Wer wählt den Vorsitz?

    Die Kommissionsmitglieder wählen den Vorsitz aus ihrer Mitte. Der oder die Vorsitzende repräsentiert die Monopolkommission nach außen und leitet die Sitzungen. 

  • Sind die Kommissionsmitglieder hauptamtlich tätig?

    Nein — die Mitglieder der Monopolkommission üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Sie gehen in der Regel gleichzeitig ihren wissenschaftlichen oder unternehmerischen Tätigkeiten nach, was die Verbindung von Theorie und Praxis in der Kommissionsarbeit stärkt.

  • Wie ist ihre Unabhängigkeit gesichert?

    Die Monopolkommission ist nur an ihren gesetzlich begründeten Auftrag gebunden und in ihrer Tätigkeit unabhängig, d. h. sie unterliegt keinen Weisungen von dritter Seite. Diese institutionelle Unabhängigkeit wird durch die persönliche Unabhängigkeit der Mitglieder ergänzt. So dürfen Mitglieder beispielsweise keiner Bundes- oder Landesregierung angehören und keinen Wirtschaftsverband repräsentieren. Interessenkonflikte sind offenzulegen und führen zum Ausschluss eines Mitglieds von Beratungen und Entscheidungsfindung der Kommission. In der Geschäftsordnung (nicht barrierefrei) [PDF, 525 KB] der Monopolkommission sind diese Aspekte festgehalten. 

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