Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b BGG-Behindertengleichstellungsgesetz sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.monopolkommission.de. Die Erklärung wurde im Juni 2026 erstellt.
Die Monopolkommission ist bemüht, die Website www.monopolkommission.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit sind vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Rechtsverordnung BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnikverordnung des Bundes).