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Neben den turnusmäßigen Haupt- und Sektorgutachten erstellt die Monopolkommission auf eigene Initiative Sondergutachten zu wettbewerbspolitischen Themen, die sie für besonders relevant hält. Auf Basis von § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB wählt sie dabei Themen und Zeitpunkt der Veröffentlichung eigenständig – unabhängig von politischen Vorgaben. Sondergutachten ermöglichen es der Monopolkommission, aktuelle Entwicklungen in einzelnen Branchen oder bei spezifischen Regulierungs-fragen vertieft zu analysieren und fundierte Empfehlungen zu formulieren. Hier finden Sie alle digital erschienenen Sondergutachten zum Thema Telekommunikation im Überblick.

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