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Sondergutachten 70

Nach Auffassung der Monopolkommission sind die Wettbewerbsbeschränkungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels erheblich. Die Übernahme hätte, gemessen an den Volumina der betroffenen Märkte sowie den Umsätzen der beteiligten Unternehmen, erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Der Zusammenschluss mit Kaiser's Tengelmann würde die starke Marktstellung von Edeka auf den regionalen Angebotsmärkten des deutschen Lebensmitteleinzelhandels ausbauen und absichern. Auf den Beschaffungsmärkten entfiele mit Kaiser's Tengelmann ein bisher teilweise unabhängig beschaffendes Handelsunternehmen als Absatzalternative für viele Hersteller. Die Verhandlungsposition von Edeka gegenüber den Herstellern würde damit gestärkt. Die Monopolkommission empfiehlt daher, die von Edeka und Tengelmann beantragte Ministererlaubnis nicht zu erteilen. Die Monopolkommission sieht auch keine Möglichkeit, die Ministererlaubnis mit Bedingungen und Auflagen zu erteilen.

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