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Überarbeitung der EU-Vorschriften zu unlauteren Handelspraktiken
24. Februar 2026: Stellungnahme der Monopolkommission zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie durch die Europäische Kommission
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Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Telekommunikation für den Glasfasernetzausbau und einen wettbewerbsorientierten EU-Telekommunikationsmarkt
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Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Post für wirksame Wettbewerbsbedingungen und die Zukunft des Briefgeschäfts
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Lebensmittelmärkte unter Druck
21. November 2025: Empfehlungen des Sondergutachtens zum Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und bei Herstellern sowie zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Pressestatement zu hohen Spritpreisen: Mehr Transparenz und Wettbewerb

Bonn, 10. März 2026


Wenn geopolitische Krisen die Rohstoffpreise in die Höhe treiben, sind höhere Spritpreise zunächst nachvollziehbar. Wettbewerbspolitisch problematisch wird es aber, wenn die Spritpreise stärker steigen als die Rohstoffpreise. Letzte Woche fiel der Anstieg der Benzin- und Dieselpreise in Deutschland mehr als doppelt so hoch aus wie im EU-weiten Durchschnitt. Darauf deuten Daten der EU-Kommission hin. Das liegt nicht an Steuern und Abgaben, denn diese sind fix. Das Problem liegt vielmehr in der Struktur des Großhandels. Wenige integrierte Konzerne kontrollieren Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich. Das dämpft den Wettbewerbsdruck.

Deshalb ist es richtig, dass das Bundeskartellamt die Preisentwicklung und die Margen im Mineralölmarkt über seine Markttransparenzstelle beobachtet und auf Grundlage seiner Sektoruntersuchung ein Verfahren nach § 32f GWB eingeleitet hat. Klar ist aber auch: Das Kartellrecht ist kein Instrument für schnelle Preiskorrekturen über Nacht. Wer jetzt einfache Lösungen wie einen neuen Tankrabatt, eine Übergewinnsteuer oder starre Preisdeckel verspricht, macht es sich zu leicht. Solche Maßnahmen kosten Milliarden, kommen je nach Schätzung nicht vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an oder greifen tief in den Marktmechanismus ein und können so neue Probleme schaffen.

Sinnvoller ist das österreichische Modell. Preiserhöhungen werden auf einmal täglich begrenzt, Senkungen bleiben jederzeit möglich. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor abrupten Preissprüngen geschützt, ohne den Wettbewerb auszuhebeln. Ein weiterer sinnvoller Vorschlag könnte sein, dass Apps nicht alle Tankstellen im Umkreis anzeigen, sondern nur die günstigsten Tankstellen. Mittelfristig sind jedoch vor allem strukturelle Reformen nötig: mehr Transparenz im Großhandel und ein stärkerer Wettbewerb durch unabhängige Anbieter.

Pressestatement zum OLG-Beschluss: Wettbewerb bei Ladesäulen an Autobahnen wird gestärkt

Bonn, 06. März 2026


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb. Diese Entscheidung macht den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur. Nur so können faire Bedingungen für verschiedene Anbieter sowie mehr Auswahl und günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen. Wir befürworten daher grundsätzlich, dass wettbewerbliche Vergaben von Flächen für Ladesäulen zum Standard wird – auch außerhalb von Autobahnen.

Weiterführende Informationen zu unseren Empfehlungen finden Sie im aktuellen Sektorgutachten Energie (Kapitel 4.2).

Pressestatement zum Wettbewerb im Briefmarkt

Bonn, 25. Februar 2026


Nach Medienberichten haben der Briefdienstleister Deutscher Versand Service (DVS) und seine Tochter Xendis Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet; der Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden. Die konkreten Hintergründe sind uns nicht bekannt – unabhängig von diesem Einzelfall stehen die Postwettbewerber unter erheblichem Druck.

Wir warnen seit Langem davor, dass Umsatzsteuer-Sonderregeln und Privilegien für die Deutsche Post den Wettbewerb gefährden. Umso wichtiger ist es, im Postmarkt für wirksamen Wettbewerb und einheitliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Wir empfehlen, für Geschäftskundenbriefe klare, einheitliche Umsatzsteuerregeln zu schaffen, die für alle Anbieter gleichermaßen gelten.

Die entsprechenden Empfehlungen der Monopolkommission befinden sich im Policy Brief zur Umsatzsteuer und im aktuellen Sektorgutachten Post 2025

Stellungnahme zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie

Bonn, 24. Februar 2026


Die Monopolkommission hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Regeln über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in der Lebensmittellieferkette mit einer Stellungnahme eingebracht. Vor dem Hintergrund der erheblichen ökonomischen Belastungen von Landwirtinnen und Landwirten angesichts struktureller Veränderungen und zunehmender Marktkonzentration in den nachgelagerten Stufen betont die Monopolkommission die Bedeutung einer effektiven Missbrauchsaufsicht. Die UTP-Richtlinie stellt dabei eine wichtige Ergänzung zum Missbrauchsverbot dar. Sie sind aufgrund ihrer klar formulierten Verbote einfacher anwendbar und können daher unmittelbar in Vertragsbeziehungen Bedeutung erlangen.

Unsere Empfehlungen:

  1. Beibehaltung der UTP-Richtlinie neben dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.
  2. Keine Eingriffe in die Preisbildung (z. B. Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten).
  3. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Handelsbeziehungen mit Landwirtinnen und Landwirten sowie ihren Genossenschaften.
  4. Beibehaltung und gezielte Weiterentwicklung konkreter Verbotslisten statt einer allgemeinen Generalklausel.
  5. Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken, um den "Angstfaktor" zu überwinden.

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt

 

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Bonn, 10. März 2026


Wenn geopolitische Krisen die Rohstoffpreise in die Höhe treiben, sind höhere Spritpreise zunächst nachvollziehbar. Wettbewerbspolitisch problematisch wird es aber, wenn die Spritpreise stärker steigen als die Rohstoffpreise. Letzte Woche fiel der Anstieg der Benzin- und Dieselpreise in Deutschland mehr als doppelt so hoch aus wie im EU-weiten Durchschnitt. Darauf deuten Daten der EU-Kommission hin. Das liegt nicht an Steuern und Abgaben, denn diese sind fix. Das Problem liegt vielmehr in der Struktur des Großhandels. Wenige integrierte Konzerne kontrollieren Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich. Das dämpft den Wettbewerbsdruck.

Deshalb ist es richtig, dass das Bundeskartellamt die Preisentwicklung und die Margen im Mineralölmarkt über seine Markttransparenzstelle beobachtet und auf Grundlage seiner Sektoruntersuchung ein Verfahren nach § 32f GWB eingeleitet hat. Klar ist aber auch: Das Kartellrecht ist kein Instrument für schnelle Preiskorrekturen über Nacht. Wer jetzt einfache Lösungen wie einen neuen Tankrabatt, eine Übergewinnsteuer oder starre Preisdeckel verspricht, macht es sich zu leicht. Solche Maßnahmen kosten Milliarden, kommen je nach Schätzung nicht vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an oder greifen tief in den Marktmechanismus ein und können so neue Probleme schaffen.

Sinnvoller ist das österreichische Modell. Preiserhöhungen werden auf einmal täglich begrenzt, Senkungen bleiben jederzeit möglich. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor abrupten Preissprüngen geschützt, ohne den Wettbewerb auszuhebeln. Ein weiterer sinnvoller Vorschlag könnte sein, dass Apps nicht alle Tankstellen im Umkreis anzeigen, sondern nur die günstigsten Tankstellen. Mittelfristig sind jedoch vor allem strukturelle Reformen nötig: mehr Transparenz im Großhandel und ein stärkerer Wettbewerb durch unabhängige Anbieter.

Pressestatement zum OLG-Beschluss: Wettbewerb bei Ladesäulen an Autobahnen wird gestärkt

Bonn, 06. März 2026


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb. Diese Entscheidung macht den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur. Nur so können faire Bedingungen für verschiedene Anbieter sowie mehr Auswahl und günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen. Wir befürworten daher grundsätzlich, dass wettbewerbliche Vergaben von Flächen für Ladesäulen zum Standard wird – auch außerhalb von Autobahnen.

Weiterführende Informationen zu unseren Empfehlungen finden Sie im aktuellen Sektorgutachten Energie (Kapitel 4.2).

Pressestatement zum Wettbewerb im Briefmarkt

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Nach Medienberichten haben der Briefdienstleister Deutscher Versand Service (DVS) und seine Tochter Xendis Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet; der Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden. Die konkreten Hintergründe sind uns nicht bekannt – unabhängig von diesem Einzelfall stehen die Postwettbewerber unter erheblichem Druck.

Wir warnen seit Langem davor, dass Umsatzsteuer-Sonderregeln und Privilegien für die Deutsche Post den Wettbewerb gefährden. Umso wichtiger ist es, im Postmarkt für wirksamen Wettbewerb und einheitliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Wir empfehlen, für Geschäftskundenbriefe klare, einheitliche Umsatzsteuerregeln zu schaffen, die für alle Anbieter gleichermaßen gelten.

Die entsprechenden Empfehlungen der Monopolkommission befinden sich im Policy Brief zur Umsatzsteuer und im aktuellen Sektorgutachten Post 2025

Stellungnahme zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie

Bonn, 24. Februar 2026


Die Monopolkommission hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Regeln über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in der Lebensmittellieferkette mit einer Stellungnahme eingebracht. Vor dem Hintergrund der erheblichen ökonomischen Belastungen von Landwirtinnen und Landwirten angesichts struktureller Veränderungen und zunehmender Marktkonzentration in den nachgelagerten Stufen betont die Monopolkommission die Bedeutung einer effektiven Missbrauchsaufsicht. Die UTP-Richtlinie stellt dabei eine wichtige Ergänzung zum Missbrauchsverbot dar. Sie sind aufgrund ihrer klar formulierten Verbote einfacher anwendbar und können daher unmittelbar in Vertragsbeziehungen Bedeutung erlangen.

Unsere Empfehlungen:

  1. Beibehaltung der UTP-Richtlinie neben dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.
  2. Keine Eingriffe in die Preisbildung (z. B. Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten).
  3. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Handelsbeziehungen mit Landwirtinnen und Landwirten sowie ihren Genossenschaften.
  4. Beibehaltung und gezielte Weiterentwicklung konkreter Verbotslisten statt einer allgemeinen Generalklausel.
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