Nachruf auf Prof. Ulrich Immenga
Bonn, 18. März 2026
In tiefer Trauer nehmen wir Abschied vom ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, der am 14. März 2026 im Alter von 91 Jahren verstorben ist. Ulrich Immenga war vom 1. Januar 1979 bis zum 2. August 1989 Mitglied der Monopolkommission und vom 8. Juli 1986 bis zum 2. August 1989 ihr Vorsitzender. Als herausragender Wissenschaftler und prägende Stimme des Wettbewerbsrechts beeinflusste er die Arbeit der Kommission durch seine juristische Präzision, seine ordnungspolitische Klarheit und sein konsequentes Eintreten für den Wettbewerb. Unter seiner Mitwirkung hat die Monopolkommission ihre Rolle als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung weiter geschärft.
Mit seinem wissenschaftlichen Wirken, insbesondere auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kartellrechts, setzte Ulrich Immenga wegweisende Impulse für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts. Als Mitherausgeber des Standardkommentars Immenga/Mestmäcker hat er die kartellrechtliche Diskussion über Jahrzehnte maßgeblich geprägt. Sein Wirken hat nicht nur die Rechtspraxis beeinflusst, sondern auch Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern inspiriert.
Die Ideen und Prinzipien, die Ulrich Immenga während seiner Amtszeit in die Monopolkommission eingebracht hat, wirken bis heute fort. Sein Engagement für eine freiheitliche Wettbewerbsordnung, sein scharfer analytischer Verstand und seine wissenschaftliche Autorität machen ihn zu einem bleibenden Vorbild für die wettbewerbspolitische Gemeinschaft. Ulrich Immenga wird uns allen sehr fehlen, aber sein Vermächtnis wird die Entwicklung des Wettbewerbsrechts auch in Zukunft prägen. Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei seiner Familie. Wir trauern mit ihr um einen außergewöhnlichen Menschen, Wissenschaftler und Vordenker. Die Monopolkommission wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Pressestatement zum Preisanstieg der Spritpreise im EU-Vergleich
Bonn, 12. März 2026
Die aktuellen Daten der EU-Kommission zu den Kraftstoffpreisen in den 27 Mitgliedstaaten zeigen ein klares Bild: Deutschland ist beim Preisanstieg Spitzenreiter. Vergleicht man die Kraftstoffpreise an den Tankstellen ohne Steuern und Abgaben von dieser Woche mit der Woche vor Kriegsbeginn, liegt der Dieselpreis in Deutschland um 44 Prozent höher. Im EU-Durchschnitt beträgt der Anstieg dagegen 29 Prozent. Bei Benzin liegt der Preisanstieg in Deutschland bei 29 Prozent, im EU-Durchschnitt dagegen nur bei 16 Prozent. Zum Vergleich: Der zugrunde liegende Ölpreis ist im selben Zeitraum um 27 Prozent gestiegen. Die höheren Kraftstoffpreise sind in geopolitischen Krisen wie diesen zunächst vor allem auf gestiegene Ölpreise zurückzuführen. Dass die Preisanstiege in Deutschland deutlich stärker ausfallen als im europäischen Durchschnitt, ist ein Hinweis darauf, dass wir strukturelle Probleme im Mineralölmarkt anpacken müssen.
Pressestatement zu hohen Spritpreisen: Mehr Transparenz und Wettbewerb
Bonn, 10. März 2026
Wenn geopolitische Krisen die Rohstoffpreise in die Höhe treiben, sind höhere Spritpreise zunächst nachvollziehbar. Wettbewerbspolitisch problematisch wird es aber, wenn die Spritpreise stärker steigen als die Rohstoffpreise. Letzte Woche fiel der Anstieg der Benzin- und Dieselpreise in Deutschland mehr als doppelt so hoch aus wie im EU-weiten Durchschnitt. Darauf deuten Daten der EU-Kommission hin. Das liegt nicht an Steuern und Abgaben, denn diese sind fix. Das Problem liegt vielmehr in der Struktur des Großhandels. Wenige integrierte Konzerne kontrollieren Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich. Das dämpft den Wettbewerbsdruck.
Deshalb ist es richtig, dass das Bundeskartellamt die Preisentwicklung und die Margen im Mineralölmarkt über seine Markttransparenzstelle beobachtet und auf Grundlage seiner Sektoruntersuchung ein Verfahren nach § 32f GWB eingeleitet hat. Klar ist aber auch: Das Kartellrecht ist kein Instrument für schnelle Preiskorrekturen über Nacht. Wer jetzt einfache Lösungen wie einen neuen Tankrabatt, eine Übergewinnsteuer oder starre Preisdeckel verspricht, macht es sich zu leicht. Solche Maßnahmen kosten Milliarden, kommen je nach Schätzung nicht vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an oder greifen tief in den Marktmechanismus ein und können so neue Probleme schaffen.
Sinnvoller ist das österreichische Modell. Preiserhöhungen werden auf einmal täglich begrenzt, Senkungen bleiben jederzeit möglich. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor abrupten Preissprüngen geschützt, ohne den Wettbewerb auszuhebeln. Ein weiterer sinnvoller Vorschlag könnte sein, dass Apps nicht alle Tankstellen im Umkreis anzeigen, sondern nur die günstigsten Tankstellen. Mittelfristig sind jedoch vor allem strukturelle Reformen nötig: mehr Transparenz im Großhandel und ein stärkerer Wettbewerb durch unabhängige Anbieter.
Pressestatement zum OLG-Beschluss: Wettbewerb bei Ladesäulen an Autobahnen wird gestärkt
Bonn, 06. März 2026
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb. Diese Entscheidung macht den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur. Nur so können faire Bedingungen für verschiedene Anbieter sowie mehr Auswahl und günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen. Wir befürworten daher grundsätzlich, dass wettbewerbliche Vergaben von Flächen für Ladesäulen zum Standard wird – auch außerhalb von Autobahnen.
Weiterführende Informationen zu unseren Empfehlungen finden Sie im aktuellen Sektorgutachten Energie (Kapitel 4.2).
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