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Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden


Bonn, 13. Juni 2025


Pressemitteilung

Monopolkommission warnt: Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden

Die Monopolkommission warnt in ihrem heute veröffentlichten 10. Sektorgutachten Bahn davor, eine historische Chance zu verspielen: Das geplante Sondervermögen Infrastruktur zur Modernisierung des deutschen Schienennetzes darf nicht in alten Strukturen versickern, sondern muss als Hebel für einen echten Neustart genutzt werden.

„Geld alleine reicht nicht aus. Wir müssen jetzt die Chance nutzen, einen echten Kurswechsel bei der Bahn zu vollziehen“, sagt Prof. Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Es bedarf grundlegender, struktureller Veränderungen, damit das Sondervermögen auch kosteneffizient im Schienennetz ankommt und nicht in intransparenten Finanzflüssen verpufft.“

Die Monopolkommission empfiehlt daher:

  • Zweckgebundene Mittel für Modernisierung und Digitalisierung: Die Bundesregierung soll das Sondervermögen für die Schiene ausschließlich für zukunftsgerichtete Maßnahmen verwenden. Neben der Modernisierung des Schienennetzes soll sie besonders die Digitalisierung von Abläufen und der Infrastruktur vorantreiben. Denn durch eine höhere Effizienz bei den Abläufen verringern sich die Trassenpreise für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit die Ticketpreise für Kundinnen und Kunden.
  • Transparenz und fachkompetente Kontrolle: Eine Steuerungs- und Monitoringstelle, unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus der Branche, soll die Finanzflüsse kontrollieren. Sie prüft, ob die Mittel kosteneffizient verwendet und klar definierte Ziele des Bundes erreicht werden. So kann sichergestellt werden, dass die Investitionen den größtmöglichen Nutzen für das Gemeinwohl schaffen.
  • Strukturelle Entflechtung: Die Monopolkommission begrüßt, dass die neue Bundesregierung die DB InfraGO AG weiter entflechten und Aufsichtsrat sowie Vorstand neu aufstellen, vor allem aber mit mehr Fachkompetenz versehen möchte. Langfristig bleibt die Empfehlung bestehen, Netz und Betrieb der Bahn eigentumsrechtlich gänzlich voneinander zu trennen. Bis dahin gilt die Minimalforderung, dass alle Verantwortlichkeiten rund um die Bahninfrastruktur an die DB InfraGO AG übergeben werden. Außerdem sollen die Verträge zwischen der DB AG und der DB InfraGO AG, durch die Gewinnabführung und Kontrolle geregelt werden, beendet werden.

Laut Monopolkommission besteht die Gefahr, dass öffentliche Mittel nicht wie vorgesehen im Schienennetz ankommen, sondern indirekt durch Quersubventionierungen anderen Bereichen des DB-Konzerns zugutekommen. Die Finanzflüsse zwischen der DB AG und ihrer Tochter InfraGO AG gelten als wenig transparent. Problematisch ist dabei die Doppelrolle des Konzerns: Einerseits betreibt er über die DB InfraGO AG das Schienennetz, andererseits nutzt er es selbst mit DB-eigenen Verkehrsunternehmen. Diese Struktur erschwert faire Wettbewerbsbedingungen.

Neben dieser strukturellen Benachteiligung kommt ein weiterer Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter hinzu: Die rasant gestiegenen Trassenpreise. Vor dem Beschluss des Sondervermögens Infrastruktur hatte die Bundesregierung zusätzliche Mittel an die DB InfraGO AG über eine Eigenkapitalerhöhung fließen lassen, um die Sanierung des Schienennetzes voranzutreiben. Hintergrund war, dass die Schuldenbremse eine Finanzierung von Investitionen über Bauzuschüsse nicht zuließ. Dieser Schritt und die hohen Zinsen auf das Eigenkapital haben die Trassenpreise jedoch je nach Segment um bis zu ca. 30 Prozent in den letzten fünf Jahren in die Höhe schießen lassen. Zudem ist bislang unklar, wie hoch die Trassenpreise 2026 ausfallen werden. Das macht es den Wettbewerbern auf der Schiene zusätzlich schwer, im Markt zu bestehen.

Die Monopolkommission empfiehlt daher eine vorübergehende Absenkung der Eigenkapitalverzinsung bei der DB InfraGO AG, um die Trassenpreise abzubremsen. Außerdem soll der Bund Anreize gezielt nachschärfen, um eine höhere Qualität und Pünktlichkeit durch die Eisenbahninfrastruktur zu erreichen.

„Nur wenn das Sondervermögen und die Absenkung der Trassenpreise wettbewerbsorientiert für die Schiene ausgestaltet werden, profitieren Reisende und der Güterverkehr von günstigeren Preisen, mehr Innovationen und besserer Qualität“, betont Prof. Tomaso Duso.


Vollständiges Sektorgutachten Bahn

Podcastfolge "Bahn 2025: Jetzt die Weichen richtig stellen mit dem Sondervermögen Schiene"

Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben


23. April 2025


Pressemitteilung

Monopolkommission fordert Kurswechsel: Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben

Im Hinblick auf das Ziel „Readiness 2030“ der Europäischen Union fordert die Monopolkommission eine dringende Transformation der Rüstungsbeschaffung, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern. Bei geplanten Investitionen in die Verteidigung in Höhe von 800 Milliarden Euro kann es sich Europa nicht leisten, mit aufwändigen Beschaffungsprozessen Innovation auszubremsen und die Entwicklung innovativer Technologien zu verzögern. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung fordert einen Abbau von Bürokratie, die Priorisierung europäischer Gesamtlösungen und die Schaffung von Schnellverfahren für innovative Technologien – und das alles unter der Einhaltung robuster Wettbewerbsschutzmechanismen.

„Wettbewerb ist nicht nur ein Luxusgut in Friedenszeiten – es ist das grundlegende Prinzip der europäischen Wirtschaftsordnung und zugleich der Motor für Innovation und Effizienz, auch in der Verteidigungsbeschaffung“, sagt Professor Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Ohne einen robusten Wettbewerbsrahmen, der Start-ups und Innovationen in strategisch bedeutsamen Schlüsseltechnologien wie KI, Cybersicherheit und unbemannten Systemen Möglichkeiten eröffnet, laufen wir Gefahr, starre Monopole zu schaffen, die unsere Sicherheitslösungen über Jahrzehnte hinweg beeinträchtigen.“

In ihrer Stellungnahme präsentiert die Monopolkommission konkrete Empfehlungen für eine wettbewerbsfreundliche Beschaffungspolitik, die auf drei zentralen Forderungen beruht:

  1. Stärkere europäische Koordinierung und Interoperabilität
    Die Mitgliedstaaten müssen ihre Beschaffungsstrategien abstimmen und koordinieren, um Nachfrage zu bündeln, Skaleneffekte zu erzeugen und eine Fragmentierung der europäischen Verteidigungsindustrie zu vermeiden. Verteidigungssysteme sollten mit Interoperabilität als Grundvoraussetzung und nicht als nachträglicher Zusatz konzipiert werden, um eine nahtlose Koordination der Streitkräfte in der EU zu ermöglichen.
  2. Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungsverfahren
    Die aktuellen Beschaffungsprozesse bevorzugen häufig etablierte Auftragnehmer und schließen innovative Lösungen aus. Durch die Einführung flexibler, innovationsfreundlicher Formate können Beschaffungsbehörden die Agilität und Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nutzen. Dies würde die Lieferantenbasis diversifizieren und den technologischen Fortschritt beschleunigen.
  3. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dringlichkeit und Innovation
    Auch wenn akute sicherheitspolitische Erfordernisse die Zusammenarbeit mit bewährten Anbietern erfordern, empfiehlt die Kommission die parallele Umsetzung von Dual-Sourcing-Strategien und wettbewerbsfördernden Innovationsprogrammen. Dieser zweigleisige Ansatz gewährleistet sowohl kurzfristige Einsatzbereitschaft als auch langfristige technologische Überlegenheit.

Die Monopolkommission betont darüber hinaus, dass die Vergabe öffentlicher Mittel fest im Rechtsstaat verankert bleiben muss. Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu staatlichen Beihilfen sollten vereinfacht, aber nicht aufgehoben werden. Regulierungsbehörden müssen in der Lage sein, wettbewerbswidriges Verhalten, Korruption und Absprachen wirksam zu erkennen und zu bekämpfen – ohne Innovation zu behindern.

„Transparente Verfahren sind unerlässlich, damit der Verteidigungssektor innovativ, effizient und öffentlich rechenschaftspflichtig arbeiten kann“, so Professor Duso abschließend.

Download Vollständiges Statement zum Nachlesen (auf Englisch)

Die Monopolkommission trauert um Erhard Kantzenbach

11. November 2024


In tiefer Trauer nehmen wir Abschied vom ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Professor Erhard Kantzenbach, der am 4. November 2024 im Alter von 93 Jahren verstorben ist.

Erhard Kantzenbach war von Januar 1974 bis Juni 1986 Mitglied und ab Januar 1979 Vorsitzender der Monopolkommission. Als herausragender Wissenschaftler und Vordenker des Wettbewerbsrechts prägte er die Arbeit der Kommission durch seine bahnbrechenden Ideen und seine klare wirtschaftspolitische Analyse. Unter der Leitung von Erhard Kantzenbach hat die Monopolkommission ihre Rolle als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung gefestigt.

Mit seinem Konzept des „funktionsfähigen Wettbewerbs“, das in die wettbewerbspolitische Ideengeschichte eingegangen ist, setzte Erhard Kantzenbach wegweisende Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Sein Wirken hat nicht nur die kartellrechtliche Praxis beeinflusst, sondern auch Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern inspiriert.

Die Ideen und Prinzipien, die Erhard Kantzenbach während seiner Amtszeit in die Monopolkommission eingebracht hat, wirken bis heute fort. Sein Engagement, sein scharfer analytischer Verstand und seine unermüdliche Leidenschaft für eine gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft machen ihn zu einem bleibenden Vorbild für die wettbewerbspolitische Gemeinschaft. Erhard Kantzenbach wird uns allen sehr fehlen, aber sein Vermächtnis wird die Entwicklung des Wettbewerbsrechts auch in Zukunft prägen.

Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei seiner Familie. Wir trauern mit ihr um einen außergewöhnlichen Menschen, Wissenschaftler und Vordenker. Die Monopolkommission wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden


Bonn, 13. Juni 2025


Pressemitteilung

Monopolkommission warnt: Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden

Die Monopolkommission warnt in ihrem heute veröffentlichten 10. Sektorgutachten Bahn davor, eine historische Chance zu verspielen: Das geplante Sondervermögen Infrastruktur zur Modernisierung des deutschen Schienennetzes darf nicht in alten Strukturen versickern, sondern muss als Hebel für einen echten Neustart genutzt werden.

„Geld alleine reicht nicht aus. Wir müssen jetzt die Chance nutzen, einen echten Kurswechsel bei der Bahn zu vollziehen“, sagt Prof. Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Es bedarf grundlegender, struktureller Veränderungen, damit das Sondervermögen auch kosteneffizient im Schienennetz ankommt und nicht in intransparenten Finanzflüssen verpufft.“

Die Monopolkommission empfiehlt daher:

  • Zweckgebundene Mittel für Modernisierung und Digitalisierung: Die Bundesregierung soll das Sondervermögen für die Schiene ausschließlich für zukunftsgerichtete Maßnahmen verwenden. Neben der Modernisierung des Schienennetzes soll sie besonders die Digitalisierung von Abläufen und der Infrastruktur vorantreiben. Denn durch eine höhere Effizienz bei den Abläufen verringern sich die Trassenpreise für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit die Ticketpreise für Kundinnen und Kunden.
  • Transparenz und fachkompetente Kontrolle: Eine Steuerungs- und Monitoringstelle, unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus der Branche, soll die Finanzflüsse kontrollieren. Sie prüft, ob die Mittel kosteneffizient verwendet und klar definierte Ziele des Bundes erreicht werden. So kann sichergestellt werden, dass die Investitionen den größtmöglichen Nutzen für das Gemeinwohl schaffen.
  • Strukturelle Entflechtung: Die Monopolkommission begrüßt, dass die neue Bundesregierung die DB InfraGO AG weiter entflechten und Aufsichtsrat sowie Vorstand neu aufstellen, vor allem aber mit mehr Fachkompetenz versehen möchte. Langfristig bleibt die Empfehlung bestehen, Netz und Betrieb der Bahn eigentumsrechtlich gänzlich voneinander zu trennen. Bis dahin gilt die Minimalforderung, dass alle Verantwortlichkeiten rund um die Bahninfrastruktur an die DB InfraGO AG übergeben werden. Außerdem sollen die Verträge zwischen der DB AG und der DB InfraGO AG, durch die Gewinnabführung und Kontrolle geregelt werden, beendet werden.

Laut Monopolkommission besteht die Gefahr, dass öffentliche Mittel nicht wie vorgesehen im Schienennetz ankommen, sondern indirekt durch Quersubventionierungen anderen Bereichen des DB-Konzerns zugutekommen. Die Finanzflüsse zwischen der DB AG und ihrer Tochter InfraGO AG gelten als wenig transparent. Problematisch ist dabei die Doppelrolle des Konzerns: Einerseits betreibt er über die DB InfraGO AG das Schienennetz, andererseits nutzt er es selbst mit DB-eigenen Verkehrsunternehmen. Diese Struktur erschwert faire Wettbewerbsbedingungen.

Neben dieser strukturellen Benachteiligung kommt ein weiterer Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter hinzu: Die rasant gestiegenen Trassenpreise. Vor dem Beschluss des Sondervermögens Infrastruktur hatte die Bundesregierung zusätzliche Mittel an die DB InfraGO AG über eine Eigenkapitalerhöhung fließen lassen, um die Sanierung des Schienennetzes voranzutreiben. Hintergrund war, dass die Schuldenbremse eine Finanzierung von Investitionen über Bauzuschüsse nicht zuließ. Dieser Schritt und die hohen Zinsen auf das Eigenkapital haben die Trassenpreise jedoch je nach Segment um bis zu ca. 30 Prozent in den letzten fünf Jahren in die Höhe schießen lassen. Zudem ist bislang unklar, wie hoch die Trassenpreise 2026 ausfallen werden. Das macht es den Wettbewerbern auf der Schiene zusätzlich schwer, im Markt zu bestehen.

Die Monopolkommission empfiehlt daher eine vorübergehende Absenkung der Eigenkapitalverzinsung bei der DB InfraGO AG, um die Trassenpreise abzubremsen. Außerdem soll der Bund Anreize gezielt nachschärfen, um eine höhere Qualität und Pünktlichkeit durch die Eisenbahninfrastruktur zu erreichen.

„Nur wenn das Sondervermögen und die Absenkung der Trassenpreise wettbewerbsorientiert für die Schiene ausgestaltet werden, profitieren Reisende und der Güterverkehr von günstigeren Preisen, mehr Innovationen und besserer Qualität“, betont Prof. Tomaso Duso.


Vollständiges Sektorgutachten Bahn

Podcastfolge "Bahn 2025: Jetzt die Weichen richtig stellen mit dem Sondervermögen Schiene"

Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben


23. April 2025


Pressemitteilung

Monopolkommission fordert Kurswechsel: Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben

Im Hinblick auf das Ziel „Readiness 2030“ der Europäischen Union fordert die Monopolkommission eine dringende Transformation der Rüstungsbeschaffung, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern. Bei geplanten Investitionen in die Verteidigung in Höhe von 800 Milliarden Euro kann es sich Europa nicht leisten, mit aufwändigen Beschaffungsprozessen Innovation auszubremsen und die Entwicklung innovativer Technologien zu verzögern. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung fordert einen Abbau von Bürokratie, die Priorisierung europäischer Gesamtlösungen und die Schaffung von Schnellverfahren für innovative Technologien – und das alles unter der Einhaltung robuster Wettbewerbsschutzmechanismen.

„Wettbewerb ist nicht nur ein Luxusgut in Friedenszeiten – es ist das grundlegende Prinzip der europäischen Wirtschaftsordnung und zugleich der Motor für Innovation und Effizienz, auch in der Verteidigungsbeschaffung“, sagt Professor Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Ohne einen robusten Wettbewerbsrahmen, der Start-ups und Innovationen in strategisch bedeutsamen Schlüsseltechnologien wie KI, Cybersicherheit und unbemannten Systemen Möglichkeiten eröffnet, laufen wir Gefahr, starre Monopole zu schaffen, die unsere Sicherheitslösungen über Jahrzehnte hinweg beeinträchtigen.“

In ihrer Stellungnahme präsentiert die Monopolkommission konkrete Empfehlungen für eine wettbewerbsfreundliche Beschaffungspolitik, die auf drei zentralen Forderungen beruht:

  1. Stärkere europäische Koordinierung und Interoperabilität
    Die Mitgliedstaaten müssen ihre Beschaffungsstrategien abstimmen und koordinieren, um Nachfrage zu bündeln, Skaleneffekte zu erzeugen und eine Fragmentierung der europäischen Verteidigungsindustrie zu vermeiden. Verteidigungssysteme sollten mit Interoperabilität als Grundvoraussetzung und nicht als nachträglicher Zusatz konzipiert werden, um eine nahtlose Koordination der Streitkräfte in der EU zu ermöglichen.
  2. Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungsverfahren
    Die aktuellen Beschaffungsprozesse bevorzugen häufig etablierte Auftragnehmer und schließen innovative Lösungen aus. Durch die Einführung flexibler, innovationsfreundlicher Formate können Beschaffungsbehörden die Agilität und Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nutzen. Dies würde die Lieferantenbasis diversifizieren und den technologischen Fortschritt beschleunigen.
  3. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dringlichkeit und Innovation
    Auch wenn akute sicherheitspolitische Erfordernisse die Zusammenarbeit mit bewährten Anbietern erfordern, empfiehlt die Kommission die parallele Umsetzung von Dual-Sourcing-Strategien und wettbewerbsfördernden Innovationsprogrammen. Dieser zweigleisige Ansatz gewährleistet sowohl kurzfristige Einsatzbereitschaft als auch langfristige technologische Überlegenheit.

Die Monopolkommission betont darüber hinaus, dass die Vergabe öffentlicher Mittel fest im Rechtsstaat verankert bleiben muss. Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu staatlichen Beihilfen sollten vereinfacht, aber nicht aufgehoben werden. Regulierungsbehörden müssen in der Lage sein, wettbewerbswidriges Verhalten, Korruption und Absprachen wirksam zu erkennen und zu bekämpfen – ohne Innovation zu behindern.

„Transparente Verfahren sind unerlässlich, damit der Verteidigungssektor innovativ, effizient und öffentlich rechenschaftspflichtig arbeiten kann“, so Professor Duso abschließend.

Download Vollständiges Statement zum Nachlesen (auf Englisch)

Die Monopolkommission trauert um Erhard Kantzenbach

11. November 2024


In tiefer Trauer nehmen wir Abschied vom ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Professor Erhard Kantzenbach, der am 4. November 2024 im Alter von 93 Jahren verstorben ist.

Erhard Kantzenbach war von Januar 1974 bis Juni 1986 Mitglied und ab Januar 1979 Vorsitzender der Monopolkommission. Als herausragender Wissenschaftler und Vordenker des Wettbewerbsrechts prägte er die Arbeit der Kommission durch seine bahnbrechenden Ideen und seine klare wirtschaftspolitische Analyse. Unter der Leitung von Erhard Kantzenbach hat die Monopolkommission ihre Rolle als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung gefestigt.

Mit seinem Konzept des „funktionsfähigen Wettbewerbs“, das in die wettbewerbspolitische Ideengeschichte eingegangen ist, setzte Erhard Kantzenbach wegweisende Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Sein Wirken hat nicht nur die kartellrechtliche Praxis beeinflusst, sondern auch Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern inspiriert.

Die Ideen und Prinzipien, die Erhard Kantzenbach während seiner Amtszeit in die Monopolkommission eingebracht hat, wirken bis heute fort. Sein Engagement, sein scharfer analytischer Verstand und seine unermüdliche Leidenschaft für eine gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft machen ihn zu einem bleibenden Vorbild für die wettbewerbspolitische Gemeinschaft. Erhard Kantzenbach wird uns allen sehr fehlen, aber sein Vermächtnis wird die Entwicklung des Wettbewerbsrechts auch in Zukunft prägen.

Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei seiner Familie. Wir trauern mit ihr um einen außergewöhnlichen Menschen, Wissenschaftler und Vordenker. Die Monopolkommission wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

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