Pressestatement zum OLG-Beschluss: Wettbewerb bei Ladesäulen an Autobahnen wird gestärkt
Bonn, 06. März 2026
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb. Diese Entscheidung macht den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur. Nur so können faire Bedingungen für verschiedene Anbieter sowie mehr Auswahl und günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen. Wir befürworten daher grundsätzlich, dass wettbewerbliche Vergaben von Flächen für Ladesäulen zum Standard wird – auch außerhalb von Autobahnen.
Weiterführende Informationen zu unseren Empfehlungen finden Sie im aktuellen Sektorgutachten Energie (Kapitel 4.2).
Pressestatement zum Wettbewerb im Briefmarkt
Bonn, 25. Februar 2026
Nach Medienberichten haben der Briefdienstleister Deutscher Versand Service (DVS) und seine Tochter Xendis Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet; der Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden. Die konkreten Hintergründe sind uns nicht bekannt – unabhängig von diesem Einzelfall stehen die Postwettbewerber unter erheblichem Druck.
Wir warnen seit Langem davor, dass Umsatzsteuer-Sonderregeln und Privilegien für die Deutsche Post den Wettbewerb gefährden. Umso wichtiger ist es, im Postmarkt für wirksamen Wettbewerb und einheitliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Wir empfehlen, für Geschäftskundenbriefe klare, einheitliche Umsatzsteuerregeln zu schaffen, die für alle Anbieter gleichermaßen gelten.
Die entsprechenden Empfehlungen der Monopolkommission befinden sich im Policy Brief zur Umsatzsteuer und im aktuellen Sektorgutachten Post 2025
Stellungnahme zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie
Bonn, 24. Februar 2026
Die Monopolkommission hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Regeln über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in der Lebensmittellieferkette mit einer Stellungnahme eingebracht. Vor dem Hintergrund der erheblichen ökonomischen Belastungen von Landwirtinnen und Landwirten angesichts struktureller Veränderungen und zunehmender Marktkonzentration in den nachgelagerten Stufen betont die Monopolkommission die Bedeutung einer effektiven Missbrauchsaufsicht. Die UTP-Richtlinie stellt dabei eine wichtige Ergänzung zum Missbrauchsverbot dar. Sie sind aufgrund ihrer klar formulierten Verbote einfacher anwendbar und können daher unmittelbar in Vertragsbeziehungen Bedeutung erlangen.
Unsere Empfehlungen:
- Beibehaltung der UTP-Richtlinie neben dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.
- Keine Eingriffe in die Preisbildung (z. B. Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten).
- Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Handelsbeziehungen mit Landwirtinnen und Landwirten sowie ihren Genossenschaften.
- Beibehaltung und gezielte Weiterentwicklung konkreter Verbotslisten statt einer allgemeinen Generalklausel.
- Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken, um den "Angstfaktor" zu überwinden.
14. Sektorgutachten Telekommunikation (2025): Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 195 Abs. 2, 3 TKG, 10. Dezember 2025
Die Monopolkommission warnt vor neuen Monopolen in der Telekommunikation. „Wir sind gerade in einer kritischen Übergangsphase von Kupfer zur Glasfasertechnologie, besonders in Deutschland. Es besteht die Gefahr, dass die ehemaligen Staatsmonopolisten wieder dominant werden", warnte Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Das unabhängige Gremium, das die Bundesregierung berät, hat sein 14. Sektorgutachten zur Telekommunikation vorgestellt. „Wenn mit dem jetzt anstehenden Digital Networks Act zu früh dereguliert wird, wird der Wettbewerb stark beeinträchtigt“, so Duso.
Mit dem Digital Networks Act plant die EU-Kommission, die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen zu vereinheitlichen und damit den Binnenmarkt zu stärken. Die Monopolkommission empfiehlt: Unternehmen mit Marktmacht sollten auch weiterhin einer strengeren Regulierung unterliegen, zumindest bis wirksamer Wettbewerb gewährleistet ist. Grundsätzlich begrüßt die Monopolkommission, dass der geplante Digital Networks Act wichtige Impulse für den europäischen Binnenmarkt setzt.
Seite 2 von 23

