9. Sektorgutachten Bahn (2023): „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 04. Juli 2023
Die Monopolkommission stellt heute ihr neuntes Sektorgutachten Bahn vor.
- Die geplante Umstrukturierung des DB-Konzerns bietet Chancen für den Wettbewerb im Bahnsektor. Hierzu sollte die neue Infrastruktursparte InfraGo wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig aufgestellt sein.
- Notwendige Voraussetzung für die Belebung des Wettbewerbs und die Attraktivität der Schiene ist eine bessere Qualität der Infrastruktur. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine neue qualitätsorientierte Entgeltregulierung.
- Einen Beitrag zur Qualität können auch innovative Vertriebsdienstleister von digitalen Fahrkarten leisten, sofern sie Zugang zu allen wettbewerbsrelevanten Echtzeit- und Prognosedaten der Infrastruktur erhalten. Die InfraGo müsste diese Daten allen Wettbewerbern gleichermaßen zur Verfügung stellen.
Podcast Bahn 2023
Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!
Policy Brief zur Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT)-Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber
Policy Brief | Ausgabe 12 | 03. Mai 2023
Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das die Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT-)Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber betrifft. In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Ein Beitrag von datenverkehrsintensiven Over-The-Top-(OTT)-Anbietern an den Netzausbaukosten ist abzulehnen!“ äußert sich die Monopolkommission dazu kritisch. Die Monopolkommission hält einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung dieser OTT-Anbieter an die Netzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht gerechtfertigt:
- Neue Verhältnisse in Peering- und Transitmärkten legitimieren nach derzeitiger Einschätzung der Monopolkommission keinen Kostenbeitrag für den Netzausbau, weil nicht erkennbar ist, dass die OTT-Anbieter dort ihre gestiegene Verhandlungsmacht in schädlicher Weise missbrauchen.
- Indizien dafür, dass ein Umverteilungsmechanismus zwischen OTT-Anbietern und Netzbetreibern die Marktsituation verbessern könnte, liegen nicht vor. Gleichzeitig könnte ein derartiger Eingriff Wettbewerbsverzerrungen verursachen.
- Finanzielle Mittel für den Festnetz- und Mobilfunknetzausbau sind ausreichend vorhanden.
Zum Tod von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow
Bonn, 12. April 2023Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow am 6. April 2023 plötzlich und unerwartet verstorben ist. Der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg war vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2008 Mitglied der Monopolkommission und von Juli 2004 bis Juni 2008 ihr Vorsitzender. In seine Zeit als Vorsitzender fielen neben zwei wichtigen Hauptgutachten die jeweils ersten Sektorgutachten Bahn und Energie, das Sondergutachten zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG sowie drei Ministererlaubnisgutachten zu Krankenhausfusionen. Als Mitglied der Monopolkommission mitverantwortet hat er zudem das Sondergutachten und das ergänzende Sondergutachten im Ministererlaubnisfall E.ON/Ruhrgas sowie das Sondergutachten zur Reform der Handwerksordnung aus dem Jahr 2002. Er hat die Arbeit und das Ansehen der Monopolkommission als Institution der wissenschaftlichen Politikberatung auf den Gebieten des Wettbewerbs und der Regulierung maßgeblich beeinflusst und mitgeprägt. Jürgen Basedow wird als Stimme für den Wettbewerb fehlen.
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