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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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Policy Brief zur Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT)-Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber

Policy Brief | Ausgabe 12 | 03. Mai 2023


Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das die Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT-)Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber betrifft. In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Ein Beitrag von datenverkehrsintensiven Over-The-Top-(OTT)-Anbietern an den Netzausbaukosten ist abzulehnen!“ äußert sich die Monopolkommission dazu kritisch. Die Monopolkommission hält einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung dieser OTT-Anbieter an die Netzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht gerechtfertigt:

  1. Neue Verhältnisse in Peering- und Transitmärkten legitimieren nach derzeitiger Einschätzung der Monopolkommission keinen Kostenbeitrag für den Netzausbau, weil nicht erkennbar ist, dass die OTT-Anbieter dort ihre gestiegene Verhandlungsmacht in schädlicher Weise missbrauchen.
  2. Indizien dafür, dass ein Umverteilungsmechanismus zwischen OTT-Anbietern und Netzbetreibern die Marktsituation verbessern könnte, liegen nicht vor. Gleichzeitig könnte ein derartiger Eingriff Wettbewerbsverzerrungen verursachen.
  3. Finanzielle Mittel für den Festnetz- und Mobilfunknetzausbau sind ausreichend vorhanden.

Download des Policy Brief

Zum Tod von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow

Bonn, 12. April 2023

Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow am 6. April 2023 plötzlich und unerwartet verstorben ist. Der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg war vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2008 Mitglied der Monopolkommission und von Juli 2004 bis Juni 2008 ihr Vorsitzender. In seine Zeit als Vorsitzender fielen neben zwei wichtigen Hauptgutachten die jeweils ersten Sektorgutachten Bahn und Energie, das Sondergutachten zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG sowie drei Ministererlaubnisgutachten zu Krankenhausfusionen. Als Mitglied der Monopolkommission mitverantwortet hat er zudem das Sondergutachten und das ergänzende Sondergutachten im Ministererlaubnisfall E.ON/Ruhrgas sowie das Sondergutachten zur Reform der Handwerksordnung aus dem Jahr 2002. Er hat die Arbeit und das Ansehen der Monopolkommission als Institution der wissenschaftlichen Politikberatung auf den Gebieten des Wettbewerbs und der Regulierung maßgeblich beeinflusst und mitgeprägt. Jürgen Basedow wird als Stimme für den Wettbewerb fehlen.

Policy Brief zur geplanten Krankenhausreform

Policy Brief | Ausgabe 11 | 13. Februar 2023


In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser adjustieren, Versorgungsbedarf sichern, Wettbewerb erhalten“ unterstützt die Monopolkommission die von der Krankenhaus-Kommission vorgeschlagene Einführung von Vorhaltepauschalen. Sie macht zugleich einen wesentlichen Änderungsvorschlag, durch den sich die Ziele der finanziellen Sicherstellung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und der Aufrechterhaltung des Qualitätswettbewerbs erreichen lassen. Der Bund-Länder-Gruppe, die derzeit über die Umsetzung der angekündigten Finanzierungsreform berät, empfiehlt die Monopolkommission dazu konkret:

  1. die Vorhaltebudgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen und
  2. die Ausgleichsfaktoren durch ein Gutachten empirisch prüfen zu lassen.

Download des Policy Brief

Sondergutachten 83 im Volltext

Policy Brief zu Strommärkten

Policy Brief | Ausgabe 10 | 11. Oktober 2022


Die Monopolkommission legt in ihrem zehnten Policy Brief „Strommärkte weiterentwickeln, Preisbremse wettbewerbskonform ausgestalten“ Empfehlungen zur Strompreisbremse vor. Die Monopolkommission empfiehlt, eine Reaktion auf die Preissteigerungen am Strommarkt zielgenau und marktkonform auszugestalten:

  1. Das Strommarktdesign sollte beibehalten, jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden.
  2. Die Abschöpfung von Mehrerlösen (Zufallsgewinnen) sollte bei konventionellen Stromerzeugern – soweit möglich – einheitlich und unter Berücksichtigung von Terminkontrakten erfolgen.
  3. Die oberste Priorität bei der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss darin liegen, Anreize zum Energiesparen nicht abzuschwächen. Zugleich sollte die Bedürftigkeit der zu entlastenden Haushalte berücksichtigt werden.

Download des Policy Brief

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

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Policy Brief | Ausgabe 12 | 03. Mai 2023


Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das die Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT-)Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber betrifft. In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Ein Beitrag von datenverkehrsintensiven Over-The-Top-(OTT)-Anbietern an den Netzausbaukosten ist abzulehnen!“ äußert sich die Monopolkommission dazu kritisch. Die Monopolkommission hält einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung dieser OTT-Anbieter an die Netzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht gerechtfertigt:

  1. Neue Verhältnisse in Peering- und Transitmärkten legitimieren nach derzeitiger Einschätzung der Monopolkommission keinen Kostenbeitrag für den Netzausbau, weil nicht erkennbar ist, dass die OTT-Anbieter dort ihre gestiegene Verhandlungsmacht in schädlicher Weise missbrauchen.
  2. Indizien dafür, dass ein Umverteilungsmechanismus zwischen OTT-Anbietern und Netzbetreibern die Marktsituation verbessern könnte, liegen nicht vor. Gleichzeitig könnte ein derartiger Eingriff Wettbewerbsverzerrungen verursachen.
  3. Finanzielle Mittel für den Festnetz- und Mobilfunknetzausbau sind ausreichend vorhanden.

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Zum Tod von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow

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Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow am 6. April 2023 plötzlich und unerwartet verstorben ist. Der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg war vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2008 Mitglied der Monopolkommission und von Juli 2004 bis Juni 2008 ihr Vorsitzender. In seine Zeit als Vorsitzender fielen neben zwei wichtigen Hauptgutachten die jeweils ersten Sektorgutachten Bahn und Energie, das Sondergutachten zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG sowie drei Ministererlaubnisgutachten zu Krankenhausfusionen. Als Mitglied der Monopolkommission mitverantwortet hat er zudem das Sondergutachten und das ergänzende Sondergutachten im Ministererlaubnisfall E.ON/Ruhrgas sowie das Sondergutachten zur Reform der Handwerksordnung aus dem Jahr 2002. Er hat die Arbeit und das Ansehen der Monopolkommission als Institution der wissenschaftlichen Politikberatung auf den Gebieten des Wettbewerbs und der Regulierung maßgeblich beeinflusst und mitgeprägt. Jürgen Basedow wird als Stimme für den Wettbewerb fehlen.

Policy Brief zur geplanten Krankenhausreform

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In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser adjustieren, Versorgungsbedarf sichern, Wettbewerb erhalten“ unterstützt die Monopolkommission die von der Krankenhaus-Kommission vorgeschlagene Einführung von Vorhaltepauschalen. Sie macht zugleich einen wesentlichen Änderungsvorschlag, durch den sich die Ziele der finanziellen Sicherstellung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und der Aufrechterhaltung des Qualitätswettbewerbs erreichen lassen. Der Bund-Länder-Gruppe, die derzeit über die Umsetzung der angekündigten Finanzierungsreform berät, empfiehlt die Monopolkommission dazu konkret:

  1. die Vorhaltebudgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen und
  2. die Ausgleichsfaktoren durch ein Gutachten empirisch prüfen zu lassen.

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  1. Das Strommarktdesign sollte beibehalten, jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden.
  2. Die Abschöpfung von Mehrerlösen (Zufallsgewinnen) sollte bei konventionellen Stromerzeugern – soweit möglich – einheitlich und unter Berücksichtigung von Terminkontrakten erfolgen.
  3. Die oberste Priorität bei der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss darin liegen, Anreize zum Energiesparen nicht abzuschwächen. Zugleich sollte die Bedürftigkeit der zu entlastenden Haushalte berücksichtigt werden.

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