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Überarbeitung der EU-Vorschriften zu unlauteren Handelspraktiken
24. Februar 2026: Stellungnahme der Monopolkommission zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie durch die Europäische Kommission
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Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Telekommunikation für den Glasfasernetzausbau und einen wettbewerbsorientierten EU-Telekommunikationsmarkt
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Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Post für wirksame Wettbewerbsbedingungen und die Zukunft des Briefgeschäfts
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Lebensmittelmärkte unter Druck
21. November 2025: Empfehlungen des Sondergutachtens zum Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und bei Herstellern sowie zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Policy Brief zur Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT)-Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber

Policy Brief | Ausgabe 12 | 03. Mai 2023


Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das die Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT-)Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber betrifft. In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Ein Beitrag von datenverkehrsintensiven Over-The-Top-(OTT)-Anbietern an den Netzausbaukosten ist abzulehnen!“ äußert sich die Monopolkommission dazu kritisch. Die Monopolkommission hält einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung dieser OTT-Anbieter an die Netzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht gerechtfertigt:

  1. Neue Verhältnisse in Peering- und Transitmärkten legitimieren nach derzeitiger Einschätzung der Monopolkommission keinen Kostenbeitrag für den Netzausbau, weil nicht erkennbar ist, dass die OTT-Anbieter dort ihre gestiegene Verhandlungsmacht in schädlicher Weise missbrauchen.
  2. Indizien dafür, dass ein Umverteilungsmechanismus zwischen OTT-Anbietern und Netzbetreibern die Marktsituation verbessern könnte, liegen nicht vor. Gleichzeitig könnte ein derartiger Eingriff Wettbewerbsverzerrungen verursachen.
  3. Finanzielle Mittel für den Festnetz- und Mobilfunknetzausbau sind ausreichend vorhanden.

Download des Policy Brief

Zum Tod von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow

Bonn, 12. April 2023

Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow am 6. April 2023 plötzlich und unerwartet verstorben ist. Der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg war vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2008 Mitglied der Monopolkommission und von Juli 2004 bis Juni 2008 ihr Vorsitzender. In seine Zeit als Vorsitzender fielen neben zwei wichtigen Hauptgutachten die jeweils ersten Sektorgutachten Bahn und Energie, das Sondergutachten zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG sowie drei Ministererlaubnisgutachten zu Krankenhausfusionen. Als Mitglied der Monopolkommission mitverantwortet hat er zudem das Sondergutachten und das ergänzende Sondergutachten im Ministererlaubnisfall E.ON/Ruhrgas sowie das Sondergutachten zur Reform der Handwerksordnung aus dem Jahr 2002. Er hat die Arbeit und das Ansehen der Monopolkommission als Institution der wissenschaftlichen Politikberatung auf den Gebieten des Wettbewerbs und der Regulierung maßgeblich beeinflusst und mitgeprägt. Jürgen Basedow wird als Stimme für den Wettbewerb fehlen.

Policy Brief zur geplanten Krankenhausreform

Policy Brief | Ausgabe 11 | 13. Februar 2023


In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser adjustieren, Versorgungsbedarf sichern, Wettbewerb erhalten“ unterstützt die Monopolkommission die von der Krankenhaus-Kommission vorgeschlagene Einführung von Vorhaltepauschalen. Sie macht zugleich einen wesentlichen Änderungsvorschlag, durch den sich die Ziele der finanziellen Sicherstellung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und der Aufrechterhaltung des Qualitätswettbewerbs erreichen lassen. Der Bund-Länder-Gruppe, die derzeit über die Umsetzung der angekündigten Finanzierungsreform berät, empfiehlt die Monopolkommission dazu konkret:

  1. die Vorhaltebudgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen und
  2. die Ausgleichsfaktoren durch ein Gutachten empirisch prüfen zu lassen.

Download des Policy Brief

Sondergutachten 83 im Volltext

Policy Brief zu Strommärkten

Policy Brief | Ausgabe 10 | 11. Oktober 2022


Die Monopolkommission legt in ihrem zehnten Policy Brief „Strommärkte weiterentwickeln, Preisbremse wettbewerbskonform ausgestalten“ Empfehlungen zur Strompreisbremse vor. Die Monopolkommission empfiehlt, eine Reaktion auf die Preissteigerungen am Strommarkt zielgenau und marktkonform auszugestalten:

  1. Das Strommarktdesign sollte beibehalten, jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden.
  2. Die Abschöpfung von Mehrerlösen (Zufallsgewinnen) sollte bei konventionellen Stromerzeugern – soweit möglich – einheitlich und unter Berücksichtigung von Terminkontrakten erfolgen.
  3. Die oberste Priorität bei der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss darin liegen, Anreize zum Energiesparen nicht abzuschwächen. Zugleich sollte die Bedürftigkeit der zu entlastenden Haushalte berücksichtigt werden.

Download des Policy Brief

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt

 

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Policy Brief | Ausgabe 12 | 03. Mai 2023


Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das die Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT-)Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber betrifft. In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Ein Beitrag von datenverkehrsintensiven Over-The-Top-(OTT)-Anbietern an den Netzausbaukosten ist abzulehnen!“ äußert sich die Monopolkommission dazu kritisch. Die Monopolkommission hält einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung dieser OTT-Anbieter an die Netzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht gerechtfertigt:

  1. Neue Verhältnisse in Peering- und Transitmärkten legitimieren nach derzeitiger Einschätzung der Monopolkommission keinen Kostenbeitrag für den Netzausbau, weil nicht erkennbar ist, dass die OTT-Anbieter dort ihre gestiegene Verhandlungsmacht in schädlicher Weise missbrauchen.
  2. Indizien dafür, dass ein Umverteilungsmechanismus zwischen OTT-Anbietern und Netzbetreibern die Marktsituation verbessern könnte, liegen nicht vor. Gleichzeitig könnte ein derartiger Eingriff Wettbewerbsverzerrungen verursachen.
  3. Finanzielle Mittel für den Festnetz- und Mobilfunknetzausbau sind ausreichend vorhanden.

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Zum Tod von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow

Bonn, 12. April 2023

Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow am 6. April 2023 plötzlich und unerwartet verstorben ist. Der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg war vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2008 Mitglied der Monopolkommission und von Juli 2004 bis Juni 2008 ihr Vorsitzender. In seine Zeit als Vorsitzender fielen neben zwei wichtigen Hauptgutachten die jeweils ersten Sektorgutachten Bahn und Energie, das Sondergutachten zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG sowie drei Ministererlaubnisgutachten zu Krankenhausfusionen. Als Mitglied der Monopolkommission mitverantwortet hat er zudem das Sondergutachten und das ergänzende Sondergutachten im Ministererlaubnisfall E.ON/Ruhrgas sowie das Sondergutachten zur Reform der Handwerksordnung aus dem Jahr 2002. Er hat die Arbeit und das Ansehen der Monopolkommission als Institution der wissenschaftlichen Politikberatung auf den Gebieten des Wettbewerbs und der Regulierung maßgeblich beeinflusst und mitgeprägt. Jürgen Basedow wird als Stimme für den Wettbewerb fehlen.

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In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser adjustieren, Versorgungsbedarf sichern, Wettbewerb erhalten“ unterstützt die Monopolkommission die von der Krankenhaus-Kommission vorgeschlagene Einführung von Vorhaltepauschalen. Sie macht zugleich einen wesentlichen Änderungsvorschlag, durch den sich die Ziele der finanziellen Sicherstellung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und der Aufrechterhaltung des Qualitätswettbewerbs erreichen lassen. Der Bund-Länder-Gruppe, die derzeit über die Umsetzung der angekündigten Finanzierungsreform berät, empfiehlt die Monopolkommission dazu konkret:

  1. die Vorhaltebudgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen und
  2. die Ausgleichsfaktoren durch ein Gutachten empirisch prüfen zu lassen.

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Policy Brief | Ausgabe 10 | 11. Oktober 2022


Die Monopolkommission legt in ihrem zehnten Policy Brief „Strommärkte weiterentwickeln, Preisbremse wettbewerbskonform ausgestalten“ Empfehlungen zur Strompreisbremse vor. Die Monopolkommission empfiehlt, eine Reaktion auf die Preissteigerungen am Strommarkt zielgenau und marktkonform auszugestalten:

  1. Das Strommarktdesign sollte beibehalten, jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden.
  2. Die Abschöpfung von Mehrerlösen (Zufallsgewinnen) sollte bei konventionellen Stromerzeugern – soweit möglich – einheitlich und unter Berücksichtigung von Terminkontrakten erfolgen.
  3. Die oberste Priorität bei der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss darin liegen, Anreize zum Energiesparen nicht abzuschwächen. Zugleich sollte die Bedürftigkeit der zu entlastenden Haushalte berücksichtigt werden.

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