Zum Tod von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow
Bonn, 12. April 2023Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jürgen Basedow am 6. April 2023 plötzlich und unerwartet verstorben ist. Der langjährige Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg war vom 1. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2008 Mitglied der Monopolkommission und von Juli 2004 bis Juni 2008 ihr Vorsitzender. In seine Zeit als Vorsitzender fielen neben zwei wichtigen Hauptgutachten die jeweils ersten Sektorgutachten Bahn und Energie, das Sondergutachten zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG sowie drei Ministererlaubnisgutachten zu Krankenhausfusionen. Als Mitglied der Monopolkommission mitverantwortet hat er zudem das Sondergutachten und das ergänzende Sondergutachten im Ministererlaubnisfall E.ON/Ruhrgas sowie das Sondergutachten zur Reform der Handwerksordnung aus dem Jahr 2002. Er hat die Arbeit und das Ansehen der Monopolkommission als Institution der wissenschaftlichen Politikberatung auf den Gebieten des Wettbewerbs und der Regulierung maßgeblich beeinflusst und mitgeprägt. Jürgen Basedow wird als Stimme für den Wettbewerb fehlen.
Policy Brief zur geplanten Krankenhausreform
Policy Brief | Ausgabe 11 | 13. Februar 2023
In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser adjustieren, Versorgungsbedarf sichern, Wettbewerb erhalten“ unterstützt die Monopolkommission die von der Krankenhaus-Kommission vorgeschlagene Einführung von Vorhaltepauschalen. Sie macht zugleich einen wesentlichen Änderungsvorschlag, durch den sich die Ziele der finanziellen Sicherstellung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und der Aufrechterhaltung des Qualitätswettbewerbs erreichen lassen. Der Bund-Länder-Gruppe, die derzeit über die Umsetzung der angekündigten Finanzierungsreform berät, empfiehlt die Monopolkommission dazu konkret:
- die Vorhaltebudgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen und
- die Ausgleichsfaktoren durch ein Gutachten empirisch prüfen zu lassen.
Policy Brief zu Strommärkten
Policy Brief | Ausgabe 10 | 11. Oktober 2022
Die Monopolkommission legt in ihrem zehnten Policy Brief „Strommärkte weiterentwickeln, Preisbremse wettbewerbskonform ausgestalten“ Empfehlungen zur Strompreisbremse vor. Die Monopolkommission empfiehlt, eine Reaktion auf die Preissteigerungen am Strommarkt zielgenau und marktkonform auszugestalten:
- Das Strommarktdesign sollte beibehalten, jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden.
- Die Abschöpfung von Mehrerlösen (Zufallsgewinnen) sollte bei konventionellen Stromerzeugern – soweit möglich – einheitlich und unter Berücksichtigung von Terminkontrakten erfolgen.
- Die oberste Priorität bei der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss darin liegen, Anreize zum Energiesparen nicht abzuschwächen. Zugleich sollte die Bedürftigkeit der zu entlastenden Haushalte berücksichtigt werden.