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Sondergutachten 52

Die Monopolkommission hält die Voraussetzungen einer Ministererlaubnis für nicht gegeben und spricht sich gegen ihre Erteilung aus. Als Folge des Zusammenschlusses der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH mit der Krankenhaus Mariahilf gGmbH wäre eine Wettbewerbsbeschränkung von erheblichem Gewicht zu erwarten. Die Qualität des Leistungsangebotes ist auf dem weitreichend regulierten Krankenhausmarkt der einzige Wettbewerbsparameter. Dass das Wettbewerbsgeschehen auf dem Krankenhausmarkt nicht vollkommen transparent ist, verleiht örtlichen Wettbewerbsbeziehungen ein besonderes Gewicht. Diese würden durch den Zusammenschluss in hohem Maße beschränkt, da die Antragstellerin bereits ohne den Zusammenschluss über eine überragende Marktstellung in dem räumlich relevanten Markt Hamburg-Harburg verfügt. Gemeinwohlgründe von erheblichem Gewicht, die sich durch den Zusammenschluss ergeben, lassen sich nicht erkennen.

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