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Sektorgutachten Telekommunikation 2013

Die Monopolkommission stellt ihr Sondergutachten gemäß § 121 Abs. 2 TKG mit dem Titel „Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten“ vor. Sie stellt fest, dass die dynamische Wettbewerbsentwicklung auf den Endkundenmärkten der Telekommunikation fortbesteht und bekräftigt ihre Forderung, dass die Regulierung der Teilnehmeranschlüsse im Festnetz aufgegeben werden sollte. Unverzichtbar bleibt dagegen die Regulierung der allermeisten Vorleistungen, da das Angebot der Wettbewerber in weiten Teilen auf dem Zugang zur Infrastruktur des dominierenden Unternehmens basiert.

Die Monopolkommission lehnt eine industriepolitische Neuausrichtung der Telekommunikationspolitik in der Europäischen Union ab, die darauf abzielt, den Konsolidierungsprozess auf den Märkten zu beschleunigen und Großunternehmen zu bevorzugen. Eine Fokussierung auf wenige Großunternehmen würde zu einer nachlassenden Wettbewerbsintensität und steigenden Verbraucherpreisen führen.

Die Telekommunikationspolitik der letzten 15 Jahre hat in Deutschland zu mehr Wettbewerb und damit zu mehr Auswahl und sinkenden Preisen für die Verbraucher geführt. Diese Erfolge sollten nicht durch eine industriepolitische Neuausrichtung der Telekommunikationspolitik, die wenige europäische Großunternehmen begünstigt, gefährdet werden.

Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission

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