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Sektorgutachten Telekommunikation 2015
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Sondergutachten mit dem Titel „Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel“ die Tätigkeit der Bundesnetzagentur überwiegend positiv. Anders als die Behörde hält die Monopolkommission die Betreiber(vor)auswahl für verzichtbar und wiederholt ihre Forderung, die Regulierung der Teilnehmeranschlüsse im Festnetzbereich aufzugeben. Die Regulierung der allermeisten Vorleistungen bleibt unverzichtbar, da das Angebot der Wettbewerber in weiten Teilen auf dem Zugang zur Infrastruktur des dominierenden Unternehmens basiert. Erstmals hat die Behörde beim Bitstromzugang räumlich regionale Märkte abgegrenzt. Damit gelingt es, regional unterschiedlichen Wettbewerbsentwicklungen stärker als bisher Rechnung zu tragen und Regulierung dort abzubauen, wo sie überflüssig geworden ist.
Für einen zügigen und umfassenden Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze kommt der Vectoring-Technologie eine hohe Bedeutung zu. Die Monopolkommission spricht sich dafür aus, ihre Nutzung auch im Nahbereich der Hauptverteiler grundsätzlich allen ausbauwilligen Unternehmen zu ermöglichen. Der aktuell von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf für eine Regulierungsverfügung setzt allerdings hohe Hürden für eine Beteiligung der Wettbewerber.
Zu befürchten ist, dass es der Bundesnetzagentur – anders als bei der ersten Vectoring-Entscheidung von 2013 – nicht gelingt, das Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile im Nahbereich der Hauptverteiler zu verhindern.
