- Die dynamische Wettbewerbsentwicklung auf den Endkundenmärkten der Telekommunikation setzt sich fort. Die Regulierung der allermeisten Vorleistungen bleibt unverzichtbar.
- Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler wird den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze beschleunigen. Das Technologiemonopol lediglich eines Anbieters sollte verhindert werden.
- Der Wettbewerbsdruck innovativer Over-the-Top-Dienste wie Skype oder WhatsApp ist bei Regulierungsentscheidungen zu berücksichtigen.
Die Monopolkommission hat heute ihr Sondergutachten gemäß § 121 Abs. 2 TKG mit dem Titel „Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel“ vorgestellt. Darin beurteilt sie den Stand und die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten und würdigt die Amtspraxis der Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation.
Die Monopolkommission würdigt die Tätigkeit der Bundesnetzagentur überwiegend positiv. Anders als die Behörde hält die Monopolkommission die Betreiber(vor)auswahl für verzichtbar und wiederholt ihre Forderung, die Regulierung der Teilnehmeranschlüsse im Festnetzbereich aufzugeben. Die Regulierung der allermeisten Vorleistungen bleibt unverzichtbar, da das Angebot der Wettbewerber in weiten Teilen auf dem Zugang zur Infrastruktur des dominierenden Unternehmens basiert. Erstmals hat die Behörde beim Bitstromzugang räumlich regionale Märkte abgegrenzt. Damit gelingt es, regional unterschiedlichen Wettbewerbsentwicklungen stärker als bisher Rechnung zu tragen und Regulierung dort abzubauen, wo sie überflüssig geworden ist.
Für einen zügigen und umfassenden Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze kommt der Vectoring-Technologie eine hohe Bedeutung zu. Die Monopolkommission spricht sich dafür aus, ihre Nutzung auch im Nahbereich der Hauptverteiler grundsätzlich allen ausbauwilligen Unternehmen zu ermöglichen. Der aktuell von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf für eine Regulierungsverfügung setzt allerdings hohe Hürden für eine Beteiligung der Wettbewerber.

