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Sondergutachten 35

In seiner Entscheidungsverfügung vom 5. Juli 2002 macht der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie geltend, das Gewicht der Wettbewerbsbeschränkungen sei aufgrund verschiedener neuerer Entwicklungen zu relativieren. Der Bundesminister hat der Monopolkommission mit Schreiben vom 23. August 2002 die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Die Monopolkommission hält die vom Minister vorgenommene Relativierung der Bedeutung des Gewichts der Wettbewerbsbeschränkungen für rechtlich und inhaltlich problematisch und bekräftigt nochmals das Votum, das sie im Mai 2002 abgegeben hat. 

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