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Hauptgutachten der Monopolkommission als Printausgaben übereinander gestapelt

Das Hauptgutachten bildet seit der Gründung der Monopolkommission im Jahr 1974 den Kern ihres gesetzlichen Auftrags. Gemäß § 44 Abs. 1 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland bewertet, die Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften würdigt und zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Als unabhängige Institution berät die Monopolkommission damit die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, Behörden sowie die breite Öffentlichkeit – wissenschaftlich fundiert und unabhängig. Hier finden Sie alle vergangenen digital erschienenen Hauptgutachten der Monopolkommission.

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