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Neben den turnusmäßigen Haupt- und Sektorgutachten erstellt die Monopolkommission auf eigene Initiative Sondergutachten zu wettbewerbspolitischen Themen, die sie für besonders relevant hält. Auf Basis von § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB wählt sie dabei Themen und Zeitpunkt der Veröffentlichung eigenständig – unabhängig von politischen Vorgaben. Sondergutachten ermöglichen es der Monopolkommission, aktuelle Entwicklungen in einzelnen Branchen oder bei spezifischen Regulierungsfragen vertieft zu analysieren und fundierte Empfehlungen zu formulieren. Hier finden Sie alle digital erschienenen Sondergutachten zum Thema Bahn im Überblick.

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