Nach Auffassung der Monopolkommission ist der Zusammenschluss ist notwendig zur langfristigen Sicherung des universitätsmedizinischen Status des Klinikums und der Existenz der Medizinischen Fakultät in Greifswald, da nach Auffassung der Monopolkommission keine weniger wettbewerbsschädliche Alternative existiert. Da die gesamtwirtschaftlichen Vorteile des vorliegenden Zusammenschlusses nach Einschätzung der Monopolkommission die damit verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen, empfiehlt die Monopolkommission dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, die Ministererlaubnis zu erteilen.