Die Monopolkommission hält daher die Empfehlung aufrecht, die sie bereits in ihrer ersten Stellungnahme zu diesem Ministererlaubnisfall im April 2003 abgegeben hat. Sie empfiehlt dem Bundeswirtschaftsminister, den beantragten Zusammenschluss abzulehnen und auch nicht unter Auflagen zu genehmigen. Die Monopolkommission hält die durch das Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Abonnement-Tageszeitungen in Berlin für bedeutsam. Der Zusammenschluss ist geeignet, den Zusammenschlussparteien vom Wettbewerb nicht kontrollierte Verhaltensspielräume zu eröffnen oder zu erweitern. Als besonders störend empfindet sie dabei den Umstand, dass die durch den Zusammenschluss bewirkte Minderung der Anreize für die Berliner Zeitung, in Westberlin Wettbewerb gegen den Tagesspiegel zu machen, aller Voraussicht nach zu einer verstärkten Ausbeutung der in Ostberlin bestehenden Marktmacht führt und die Situation des Tagesspiegels erleichtert, sei es durch unmittelbare Quersubventionierung, sei es durch Entfallen des Wettbewerbsdrucks der Berliner Zeitung im Berliner Westen als dem hauptsächlichen Absatzgebiet des Tagesspiegels.