Als unabhängige Institution beraten wir die Bundesregierung, das Parlament, Behörden und die Öffentlichkeit zu Wettbewerb, Wettbewerbsrecht und Regulierung – wissenschaftlich fundiert, unabhängig und verständlich.
Was wir konkret tun
Unser Auftrag ist es, Wettbewerb in Deutschland zu beobachten, einzuordnen und daraus Empfehlungen für politische Entscheidungen abzuleiten. Wir analysieren, wo Wettbewerb funktioniert, wo Märkte aus dem Gleichgewicht geraten und wo politische oder regulatorische Rahmenbedingungen verbessert werden können.
Im Zentrum unserer Arbeit steht das Hauptgutachten. Gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) untersuchen wir alle zwei Jahre die Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland, bewerten die Anwendung des Kartellrechts und widmen uns wechselnden wettbewerbspolitischen Fragestellungen.
Ergänzend erstellen wir alle zwei Jahre Sektorgutachten in den Bereichen Bahn, Energie, Post und Telekommunikation. Darin analysieren wir die Wettbewerbsent-wicklung in regulierten Märkten und untersuchen, ob die jeweiligen Rahmenbedin-gungen faire Marktchancen und wirksamen Wettbewerb ermöglichen. Auch diese Aufgaben sind gesetzlich verankert: § 62 EnWG, § 78 ERegG, § 121 Abs. 2 TKG und aus § 44 PostG i.V.m. § 121 Abs. 2 TKG.
Daneben erstellen wir anlassbezogene Sondergutachten und weitere Stellungnahmen, insbesondere Policy Briefs. Das geschieht aus eigener Initiative, im besonderen Auftrag der Bundesregierung, im Ministererlaubnisverfahren und auf Anforderung des Bundesgerichtshofs.
Unsere Rolle
Unsere Aufgabe ist es, unabhängig zu analysieren, Entwicklungen einzuordnen und Empfehlungen für eine wettbewerbsorientierte Politik zu formulieren. Wir sind keine Behörde, die selbst Verfahren führt oder Maßnahmen durchsetzt. Anders als das Bundeskartellamt treffen wir keine verbindlichen Entscheidungen in Kartell- oder Fusionsverfahren.
Gerade darin liegt unsere besondere Rolle im institutionellen Gefüge der Wettbewerbspolitik: Wir schaffen Orientierung, machen Zusammenhänge sichtbar und bringen wissenschaftlich fundierte Perspektiven in politische und öffentliche Debatten ein.
Unabhängigkeit
Als Beratungsgremium arbeiten wir frei von allgemeinen politischen oder finanziel-len Einflüssen - für die Öffentlichkeit und im Interesse der Gesellschaft. Auch in der Wahl unserer Themen und Schwerpunkte sind wir unabhängig. Maßstab unserer Arbeit sind evidenzbasierte Analyse, methodische Sorgfalt und maximale Transparenz.
Wirksamer Wettbewerb braucht unabhängige Institutionen. Sie beobachten Marktentwicklungen, ordnen Fehlentwicklungen ein und schaffen Orientierung dort, wo wirtschaftliche Macht wächst oder politische Eingriffe Wettbewerbsbedingungen verändern.
Warum wir das tun
Wettbewerb ist für uns kein Selbstzweck. Wir sind überzeugt, dass wirksamer Wettbewerb Macht begrenzt, Freiheit sichert und Wohlstand in unserer Gesellschaft auch in Zukunft sichert. Deshalb setzen wir uns für Rahmenbedingungen ein, in denen die ordnungspolitische Kraft des Wettbewerbs wirken kann.
FAQ - Die Monopolkommission
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Wie setzt sich die Monopolkommission zusammen?
Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Sie werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für jeweils vier Jahre berufen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und üben ihr Mandat persönlich und unabhängig aus. Bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit werden sie von einem Team wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.
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Wo ist die Monopolkommission angesiedelt?
Die Monopolkommission hat ihren Sitz in Bonn.
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Wie wird die Monopolkommission finanziert?
Die Monopolkommission wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Ihr Budget wird vom Deutschen Bundestag im Rahmen des Haushaltsgesetzes festgelegt. Die Finanzierung über öffentliche Mittel ist ein weiterer Baustein ihrer institutionellen Unabhängigkeit.
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Wie entstehen die Gutachten der Monopolkommission?
Die Gutachten entstehen in enger Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsmitgliedern und den Mitarbeitenden. Mitarbeitende mit ökonomischer und juristischer Expertise bereiten die analytische Grundlage vor: Sie recherchieren, werten Daten aus und erarbeiten Entwürfe. In regelmäßigen Sitzungen beraten die Mitglieder die Inhalte, setzen Schwerpunkte und beschließen die Empfehlungen gemeinsam.
In den Analyseprozess fließen außerdem Perspektiven von außen ein. Die Monopolkommission führt Gespräche mit Verbänden, Unternehmen, Behörden, Ministerien und NGOs, um unterschiedliche Blickwinkel aus Wissenschaft und Praxis zu berücksichtigen. Alle Gutachten werden nach ihrer Übergabe an die Bundesregierung vollständig veröffentlicht. -
Sind die Empfehlungen der Monopolkommission verbindlich?
Nein. Die Monopolkommission ist ein beratendes Gremium und trifft keine verbindlichen Entscheidungen. Ihre Empfehlungen richten sich an Politik, Behörden und die Öffentlichkeit. Es liegt bei den politisch Verantwortlichen, sie aufzugreifen und umzusetzen. Gerade die Unabhängigkeit von Entscheidungsgewalt ermöglicht der Monopolkommission eine unvoreingenommene Analyse.
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Warum braucht es eine Monopolkommission?
Wettbewerb ist kein Zustand, der sich von selbst erhält. Er braucht kontinuierliche Beobachtung, unabhängige Einordnung und eine Stimme, die Fehlentwicklungen benennt. Die Monopolkommission füllt diese Rolle: Sie bewertet Wettbewerbsentwicklungen wissenschaftlich fundiert, ohne selbst Partei in Verfahren zu sein. So bringt sie eine unabhängige Perspektive in wettbewerbspolitische Debatten ein, die Behörden in dieser Form nicht einnehmen können.