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Sonnenuntergang, vorne Solarpanels zu sehen, hinten Windkrafträder, dazu grafische Darstellung von Balken und Pfeilen

Das Hauptgutachten bildet seit der Gründung der Monopolkommission im Jahr 1974 den Kern ihres gesetzlichen Auftrags. Gemäß § 44 Abs. 1 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland bewertet, die Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften würdigt und zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Hier finden Sie alle digital erschienenen Hauptgutachten der Monopolkommission, die sich mit dem Thema Energie befassen.

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