Die Monopolkommission spricht sich gegen die Erteilung einer Ministererlaubnis aus. Die Veräußerung der Kreiskrankenhäuser in Rhön-Grabfeld an die Rhön-Klinikum AG ist zur Realisierung der von den Parteien vorgebrachten Gemeinwohlgründe nicht erforderlich. Eine Gewichtung der durch die Übernahme entstehenden Wettbewerbsnachteile mit möglichen Gemeinwohlvorteilen kann daher entfallen. Der Zusammenschluss ist nicht erforderlich, um den Haushalt des Landkreises zu entlasten und die Krankenhauskosten zu senken. Es gibt andere private Klinikbetreiber, die ebenfalls Interesse an einer Übernahme der Kreiskrankenhäuser haben. Durch einen Verkauf an einen alternativen Bewerber können die vorgebrachten Gemeinwohlvorteile realisiert werden, ohne dass Wettbewerbsbeschränkungen zu befürchten sind.