Die Monopolkommission stellt fest, dass inzwischen sowohl der Markt für Auslandsverbindungen im Festnetz als auch der Markt für Inlandsverbindungen nachhaltig wettbewerbsorientiert sind. Daraus folgt, dass nach der bereits vor zwei Jahren erfolgten Deregulierung des Marktes für Auslandsverbindungen auch der Markt für Inlandsverbindungen aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen werden kann. Trotz der Wettbewerbsfortschritte weiterhin reguliert werden muss der Markt für Teilnehmeranschlüsse. Dasselbe gilt für die Vorleistungen mit Ausnahme der Mietleitungen. Beibehalten werden sollte auch die Regulierung der Bündelprodukte aus Anschluss- und Verbindungsleistungen, da von diesen Gefahren für den Wettbewerb, wie Quersubventionierungen oder Preis-Kosten-Scheren, ausgehen.
