Die Monopolkommission wendet sich zudem gegen das Aussetzen der Regulierung von Vorleistungen, um damit Infrastrukturinvestitionen des etablierten Unternehmens anzureizen. Bisher treibt vor allem der Wettbewerb die Marktteilnehmer zu Investitionen in Breitbandnetze an. Würde die Wettbewerbsintensität regulatorisch reduziert, ginge das eher zulasten von Infrastrukturinvestitionen. Dies vor allem auch deshalb, weil die Breitbandinvestitionen in Deutschland gegenwärtig mehrheitlich von den alternativen Netzbetreibern getätigt werden.
Der Ausbau von Breitbandnetzen in Deutschland muss weiterhin marktgetrieben und vor allem durch private Investitionen erfolgen. Ein Breitband-Universaldienst sollte auch für die Zukunft keine Option sein. Dagegen sprechen die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen, die negativen Investitionsanreize und die hohen Kosten. Dort, wo sich der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze privatwirtschaftlich nicht rechnet, können staatliche Förderprogramme im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union ansetzen.
Aus ordnungspolitischer Sicht und wegen möglicher Interessenskonflikte, die sich aus der gleichzeitigen Rolle als Eigentümer und Regulierer ergeben, ist es dringend geboten, dass der Bund seine direkte und indirekte Beteiligung an der Deutschen Telekom AG auflöst. Mit den Privatisierungserlösen könnten nicht zuletzt Förderprogramme für den Breitbandausbau finanziert werden.
Die Monopolkommission würdigt die Arbeit der Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation ganz überwiegend positiv. Die Behörde hat mit ihrer Entscheidung zur Nutzung der Vectoring-Technologie den Weg für einen schnellen, flächendeckenden und weitgehend rechtssicheren Netzausbau geebnet und ein zunächst befürchtetes Technologiemonopol der Deutschen Telekom auf der sogenannten letzten Meile verhindert.
Mit Blick auf das anstehende Frequenzvergabeverfahren im Mobilfunkbereich begrüßt die Monopolkommission das Vorhaben der Bundesnetzagentur, alle absehbar verfügbaren Frequenzen in das Verfahren einzubeziehen. Mit der Entscheidung über die Vergabe der Frequenzen sollte abgewartet werden, bis Klarheit über den Ausgang des Fusionskontrollverfahrens im Fall O2/E-Plus herrscht. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass durch das Vergabeverfahren Marktzutrittsmöglichkeiten für neue Anbieter nicht blockiert werden. Eine Versteigerung der Frequenzen ist nur dann geboten, wenn echte Knappheit vorherrscht. Zu berücksichtigen ist die Gefahr, dass durch strategisches Bietverhalten Markteintritt verhindert werden kann.
Die Monopolkommission steht den Initiativen zur Änderung des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte teilweise kritisch gegenüber.
- Die Einführung eines einheitlichen virtuellen Zugangsproduktes zum Festnetz (Bitstrom) würde den infrastrukturbasierten Wettbewerb in Deutschland schwächen. Die Zugangsprodukte unterscheiden sich nach nationalen Gegebenheiten, da die Infrastrukturen und die Wettbewerbssituation in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeprägt sind. In Deutschland dominiert der physische Netzzugang über die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung. Die Monopolkommission lehnt den regulatorisch vorgeprägten Übergang zu einem Dienstewettbewerb ab.
- Mit der Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Europäischen Kommission bei der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen sollen weitere Kompetenzen, die derzeit bei den nationalen Regulierungsbehörden liegen, auf der europäischen Ebene zentralisiert werden. Die Frequenzvergabeverfahren würden dadurch zeitaufwendiger und zusätzlich bürokratisiert.
- Bei den bereits beschlossenen und den geplanten Änderungen der Roaming-Verordnung geht es der Europäischen Kommission im Kern nicht um die Einführung von Wettbewerb auf den Roaming-Märkten, sondern um die schnelle und vollständige Abschaffung der Roaming-Entgelte. Die Monopolkommission sieht das wegen der möglichen Auswirkungen auf die Marktstrukturen im Mobilfunk eher kritisch.
- Positiv zu sehen ist die vorgesehene Überarbeitung der so genannten Märkteempfehlung. Die Monopolkommission sieht keine Notwendigkeit, weitere Märkte in die Regulierung aufzunehmen, sondern befürwortet die Herausnahme des Endkundenmarktes für Teilnehmeranschlüsse.
Die Monopolkommission hat sich aus Anlass der Debatte um die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit von Internetanschlüssen erneut mit dem Thema Netzneutralität befasst. Sie wiederholt ihre Aussage, dass eine strikte Auslegung der Netzneutralität nicht zu rechtfertigen ist. Zu befürworten ist vielmehr eine Netzneutralität im weiteren Sinne, bei der Preis- und Qualitätsdifferenzierungen zugelassen werden, soweit diese auf sachlichen Kriterien beruhen und nicht diskriminierend gehandhabt werden. Die Sicherung des frei zugänglichen Best-Effort-Internets sollte durch dynamisch anzupassende Mindestanforderungen gesichert werden. Von dem Erlass einer Netzneutralitätsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt ist abzuraten.