Mit dem Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 15. Oktober 2003 hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen zur Umsetzung des neuen europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsdienste vorgelegt. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf am 19. Dezember 2003 verabschiedet. Die Bundesregierung hat am 14. Januar 2004 ihre Gegenäußerung veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht vor Mitte des Jahres 2004 abgeschlossen sein wird. Der von der Europäischen Kommission gesetzte Umsetzungstermin bis Ende Juni 2003 wird damit um wenigstens ein Jahr überschritten. Die Monopolkommission hat den Prozess der Liberalisierung und Marktöffnung der Telekommunikation von Beginn an kritisch begleitet. Der jetzt vorliegende Entwurf einer grundlegenden Novellierung des TKG geht allerdings weit über die in § 81 Abs. 3 TKG zur Diskussion stehenden Reformen in einzelnen Punkten hinaus. Somit legt sie dieses Sondergutachten vor.
