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Das EU-Wettbewerbsrecht ist seit Jahrzehnten Garant einer effizienten und innovativen europäischen Wirtschaft. Durch das Aufbrechen von Kartellen, das Abstellen von Missbräuchen und eine Verhinderung von wettbewerbswidrigen Zusammenschlüssen trägt es zur Innovation und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, zu Chancen für kleinere und mittlere Unternehmen und zu günstigen Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei. Die Europäische Kommission hat nun für zentrale Rechtsvorschriften eine Überarbeitung gestartet – die EU-Kartellverfahrensverordnung und die Leitlinien zur Fusionskontrolle. Dabei sollte das hohe Niveau des Wettbewerbsschutzes nicht herabgesetzt, sondern gewahrt werden. 

Auf einen Blick

Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.

  • Die Verfahren der Europäischen Kommission wegen Wettbewerbsverstößen sollten kürzer und Abhilfemaßnahmen effektiver werden. Zudem sollte eine strengere nationale Missbrauchsaufsicht weiterhin möglich sein. 
  • Die Europäische Kommission sollte vermehrt dynamische Schadenstheorien anwenden. Sie sollte ihre Fusionskontroll-Leitlinien um einen Analyserahmen für digitale Ökosysteme ergänzen. 

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