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Die Monopolkommission hat die erste Woche nach Einführung des Tankrabatts ausgewertet. Die ersten Daten deuten darauf hin, dass die Steuersenkung nach anfänglicher Verzögerung inzwischen weitgehend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Zugleich sprechen die Daten dafür, dass die Kraftstoffpreise in Deutschland im Vergleich zu Frankreich und Großbritannien bereits vor dem Tankrabatt teilweise systematisch erhöht waren. Das ist konsistent mit fortbestehenden Wettbewerbsproblemen auf der deutschen Großhandelsebene. Ab dem 20. Mai 2026 veröffentlicht die Monopolkommission dazu täglich aktualisierte Auswertungen auf ihrer Webseite. Ein ausführlicher Policy Brief folgt im Juni 2026.

Erste Befunde

Tankrabatt: In den ersten Tagen nach dem 1. Mai wurde die Steuersenkung von 16,7 Cent zunächst nur unvollständig weitergegeben. Im Lauf der ersten Woche näherten sich die Preise jedoch der vollständigen Weitergabe an. Ein ähnliches Bild zeigt der Vergleich mit Großbritannien. Der erhebliche mediale und politische Druck dürfte dazu beigetragen haben. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf Daten aus wenigen Tagen und sind daher vorläufig. Eine belastbare Bewertung wird erst auf Grundlage eines längeren Beobachtungszeitraums möglich sein.

12-Uhr-Regel: In der ersten Woche nach Einführung der täglichen Beschränkung von Preiserhöhungen ab dem 1. April vergrößerte sich der Preisabstand zwischen Deutschland und Frankreich zunächst deutlich. Nach rund einer Woche ging dieser Unterschied jedoch wieder auf sein vorheriges Niveau zurück. Für eine abschließende Bewertung der Regelung ist es derzeit noch zu früh.

Kriegsbeginn und Marktstruktur: Die Daten zeigen zudem, dass die Kraftstoffpreise in Deutschland nach Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar stärker gestiegen sind als in Frankreich und Großbritannien. Das ist konsistent mit den strukturellen Wettbewerbsproblemen auf der deutschen Großhandelsebene, auf die die Monopolkommission bereits hingewiesen hat. Die weitgehende Weitergabe des Tankrabatts an die Verbraucherinnen und Verbraucher steht dazu nicht im Widerspruch: Der Tankstellenmarkt ist trotz hoher Konzentration noch der wettbewerblichste Teil der Wertschöpfungskette. Die Befunde sprechen dafür, dass der überproportionale Preisanstieg vor allem auf der Großhandelsebene entstanden ist, während der Tankrabatt auf Einzelhandelsebene inzwischen weitgehend weitergegeben wurde. Diesen Fragen geht auch das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Sektoruntersuchung nach § 32f GWB nach.
 

Einordnung

Das beobachtete Muster passt zu Märkten mit eingeschränktem Wettbewerb und entspricht dem sogenannten Rockets-and-Feathers-Phänomen: Preise steigen in Krisenzeiten oft schnell, sinken bei Entlastungen aber langsamer. Die bisherigen Befunde deuten zwar darauf hin, dass der Tankrabatt inzwischen weitgehend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Zugleich sprechen die erhöhten Preise in Deutschland im Vergleich zu Frankreich und Großbritannien dafür, dass strukturelle Wettbewerbsprobleme fortbestehen. Unabhängig davon muss der Tankrabatt insgesamt kritisch bewertet werden. Aus Sicht der Monopolkommission sprechen gegen eine Verlängerung des Instruments vor allem drei Gründe: die hohen fiskalischen Kosten, die sozial ungleiche Entlastungswirkung und der Umstand, dass eine Steuersenkung strukturelle Wettbewerbsprobleme nicht behebt. Die Monopolkommission wird diese vorläufige Einschätzung auf Basis weiterer Daten im Policy Brief im Juni vertiefen.

Methodischer Hinweis

Die Monopolkommission vergleicht die tägliche Preisentwicklung in Deutschland mit der in Frankreich und Großbritannien. Frankreich dient als primäre Kontrollgruppe, Großbritannien als zusätzlicher Vergleichsmarkt. Dabei schließen wir Total-Tankstellen aus dem französischen Vergleich aus: Total hat in den letzten Wochen eine selbst auferlegte Preisobergrenze eingeführt, was die Vergleichbarkeit verzerren würde. 

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