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Mit Italo könnte der deutsche Fernverkehr starken Wettbewerb im Hochgeschwindigkeitsverkehr bekommen – und das ist gut für die Fahrgäste. Der Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur schafft dafür die richtige Grundlage: Bessere Planungssicherheit für ein Investment von 3,6 Milliarden Euro in neue Züge.

Der Schlüssel dazu ist die sogenannte Wettbewerberklausel. Vereinfacht gesagt: Auf besonders gefragten Strecken darf die Deutsche Bahn künftig nicht mehr fast alle Zugtrassen für sich behalten, sondern muss mindestens ein Viertel davon für Konkurrenten wie Italo freihalten. Das verhindert, dass der etablierte Anbieter neue Wettbewerber allein durch seine Marktmacht von attraktiven Verbindungen verdrängen kann. Die Erfahrung aus Italien zeigt: Wo Bahnanbieter tatsächlich konkurrieren, sinken die Preise und die Qualität steigt.

Noch nicht ganz überzeugend ist, wie die genaue Aufteilung innerhalb dieser Quote festgelegt wird. Diese Entscheidung soll nach wie vor allein bei der Deutschen Bahn selbst liegen – und genau das birgt die Gefahr, dass sie zulasten neuer Anbieter ausgelegt wird. Wenn mehrere Wettbewerber gleichzeitig auf den Markt drängen, muss die Aufteilung der Trassen fair und vorhersehbar bleiben, sonst bleibt der Wettbewerb ein Papiertiger.

Wichtig sind auch die anderen in dem Beschlussentwurf vorgesehenen Maßnahmen. Klar ist nämlich: Wer im Bahnhof mitspielen will, muss auch Fahrkartenschalter und Lounges anbieten können. Ohne diskriminierungsfreien Zugang zu Vertriebs- und Serviceflächen bleibt jeder Wettbewerb auf der Schiene halbherzig.

- Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission
 

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