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Die Bundesnetzagentur hat die Monopolkommission im Beschwerdeverfahren der Italo – Nuovo Trasporto Viaggiatori S.p.A. gegen die Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG um Stellungnahme zu einem aktuellen Beschlussentwurf gebeten.

Die Monopolkommission kommt der Bitte der Bundesnetzagentur sehr gerne nach und begrüßt den Entwurf. Er ist grundsätzlich geeignet, um Planungssicherheit für den neuen Betreiber Italo zu schaffen und um Investitionen in Rollmaterial, Personal und Infrastruktur zu tätigen. Die langfristige Verfügbarkeit von ausreichenden Trassen und Serviceflächen ist eine entscheidende Voraussetzung für die Tragfähigkeit der Investition der Eisenbahnverkehrsunternehmen des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV). Darauf hat die Monopolkommission bereits im Sektorgutachten Bahn 2015 hingewiesen (Tz. 100 ff.) Die Beschaffung von Rollmaterial im SPFV ist mit sehr hohen Investitionen verbunden. So plant Italo EUR 3,6 Mrd. zu investieren und 30 neue Züge zu beschaffen. Eine entsprechende Finanzierung muss mit einer langfristigen Trassenkapazität gesichert werden.

Die ausführlichen Bewertungen aus Sicht der Monopolkommission finden Sie in der Stellungnahme. 

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  • Stellungnahme zum Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur PDF, 172 KB (nicht barrierefrei) Download

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