- Die geplante Umstrukturierung des DB-Konzerns bietet Chancen für den Wettbewerb im Bahnsektor. Hierzu sollte die neue Infrastruktursparte InfraGo wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig aufgestellt sein.
- Notwendige Voraussetzung für die Belebung des Wettbewerbs und die Attraktivität der Schiene ist eine bessere Qualität der Infrastruktur. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine neue qualitätsorientierte Entgeltregulierung.
- Einen Beitrag zur Qualität können auch innovative Vertriebsdienstleister von digitalen Fahrkarten leisten, sofern sie Zugang zu allen wettbewerbsrelevanten Echtzeit- und Prognosedaten der Infrastruktur erhalten. Die InfraGo müsste diese Daten allen Wettbewerbern gleichermaßen zur Verfügung stellen.
In ihrem heute veröffentlichten 9. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“ macht die Monopolkommission Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt. „Es wird höchste Eisenbahn für ambitionierte Reformen,“ so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling. Das zeige sich nicht zuletzt an den gravierenden Qualitätsmängeln der gesamten Infrastruktur und den vielen Verspätungen und Zugausfällen. Die geplante Gründung einer gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft kann ein sinnvoller Baustein eines umfassenden Reformpakets sein.
Umstrukturierung des DB-Konzerns wettbewerblich angehen. Die Bundesregierung strebt aktuell eine Umstrukturierung des DB-Konzerns an. Die Infrastruktureinheiten DB Netz und DB Station & Service sollen zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) zusammengelegt werden. Bei der reinen Zusammenlegung darf es jedoch nicht bleiben. Vielmehr ist auf eine wettbewerbliche Ausgestaltung der InfraGo zu achten. Die Monopolkommission empfiehlt hierzu eine weitgehende wirtschaftliche und organisatorische Unabhängigkeit von den anderen Gesellschaften des DB-Konzerns. Hierzu sollte eine personelle Unabhängigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats der neuen Gesellschaft von den Verkehrsgesellschaften des DB-Konzerns sichergestellt werden. Darüber hinaus sollten die Nachsteuerergebnisse der Gesellschaften des DB-Konzerns transparenter in den Geschäftsberichten ausgewiesen werden, um einer wettbewerbsschädlichen Quersubventionierung entgegen zu wirken.

