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Berufszugangsregelungen im Handwerk – insbesondere der Meisterzwang – haben unmittelbare Auswirkungen auf den Wettbewerb: Sie können Markteintrittsbarrieren errichten, den Wettbewerb einschränken und die Berufsfreiheit berühren. Die Monopolkommission beobachtet die wettbewerblichen Rahmenbedingungen im Handwerk auf eigene Initiative und nimmt auf Basis von § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB anlassbezogen Stellung. Dabei analysiert sie, ob bestehende Regulierungen wettbewerbskonform ausgestaltet sind, und formuliert evidenzbasierte Empfehlungen für Politik und Gesetzgebung. Ihre Einschätzungen veröffentlicht die Monopolkommission in Sondergutachten, Policy Briefs und anderen Stellungnahmen.

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