- Der Migrationsprozess von Kupfer- auf Glasfasernetze sollte wettbewerbskonform ausgerichtet werden.
- Die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen sollte auch künftig durch eine Versteigerung erfolgen.
- Eine Überregulierung bei interpersonellen Telekommunikationsdiensten sollte vermieden werden.
In ihrem heute erschienenen Sektorgutachten macht die Monopolkommission Empfehlungen, wie der Wettbewerb auf der Netzebene und der Diensteebene zum Vorteil der Endnutzerinnen und Endnutzer ausgebaut werden kann. Der Wettbewerb ist auf mehreren Ebenen im Umbruch: Auf der Netzebene steht im Festnetz die Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze an und im Mobilfunk eine Frequenzvergabe, die entscheidende Weichenstellungen für den Wettbewerb vornehmen wird. Auf der Diensteebene wurde mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein neuer Rechtsrahmen für sog. Over-the-Top-(OTT)Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder Threema geschaffen, die als interpersonelle Telekommunikationsdienste in die Regulierung miteinbezogen werden.
Migrationsprozess von Kupfer- auf Glasfasernetze wettbewerbskonform ausrichten
Die Abschaltung des Kupfernetzes und der Wechsel auf Glasfasernetze sollte wettbewerbskonform erfolgen. Zugleich ist Planungssicherheit für die Marktteilnehmer über den gesamten Migrationsprozess wichtig. Beides wäre gewährleistet, wenn die kupferbasierten Vorleistungsentgelte bis zum Ende des Migrationsprozesses real stabil gehalten werden. Kritisch sieht die Monopolkommission, dass die Deutsche Telekom AG langfristige Abnahmeverträge nur mit großen Vorleistungsnachfragern abgeschlossen hat. Den nicht an diesem sog. Commitment-Modell beteiligten Glasfasernetzbetreibern entzieht dies dauerhaft Nachfrage nach Netzzugang, was wiederum deren Netzausbau erschwert.

