- Mobilfunkfrequenzen um maximal drei Jahre und mit wettbewerbsfördernden Auflagen verlängern.
- Infrastrukturwettbewerb zulassen und Glasfasernetze weitgehend öffnen.
- Verfahrenslaufzeiten bei der Bundesnetzagentur reduzieren.
In ihrem heute erschienenen Sektorgutachten macht die Monopolkommission Empfehlungen, wie die Gigabit-Ziele der Bundesregierung durch Wettbewerb zum Vorteil der Endnutzerinnen und Endnutzer erreicht werden können. Um den Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze und zukünftige Märkte abzusichern, sollten die Rahmenbedingungen Investitionsanreize schaffen und wettbewerbliche Marktstrukturen nachhaltig fördern. Im Festnetz kommen dabei dem Infrastrukturwettbewerb und den Zugangsmöglichkeiten zu Glasfasernetzen, aber auch einer konsequenten Regulierung des Kupfernetzes, eine wesentliche Rolle zu. Im Mobilfunk wird eine Entscheidung über die Frequenzzuteilungen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2600 MHz maßgebliche Weichenstellungen für den Wettbewerb vornehmen.
Mobilfunkfrequenzen um maximal drei Jahre und mit wettbewerbsfördernden Auflagen verlängern
Zum Ende des Jahres 2025 laufen Frequenznutzungsrechte der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber aus. Die Bundesnetzagentur entscheidet bald, wie mit diesen Rechten verfahren werden soll. Üblich wäre die Neuvergabe durch eine Versteigerung. Die Behörde scheint jedoch eine Verlängerung der Rechte um fünf bis acht Jahre zu favorisieren. Auch die Monopolkommission hält eine Verlängerung ausnahmsweise für sinnvoll. Zwei Gründe sprechen für eine Verlängerung. Erstens könnten die jetzt auslaufenden Frequenzen wenige Jahre später gemeinsam mit anderen wichtigen Frequenzen vergeben werden. Zweitens sollte vor einer Versteigerung absehbar sein, ob der Mobilfunknetzaufbau von 1&1 so gelingt, wie ursprünglich vorgesehen. Gleichzeitig sollte die Verlängerung nach Ansicht der Monopolkommission möglichst kurz sein und maximal drei Jahre bis Ende des Jahres 2028 umfassen. Die Belange der übrigen Wettbewerber sind zu beachten.

