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Bei der Novellierung des TKG sollten Impulse für Investitionsanreize in Gigabitnetze gesetzt und der Wettbewerb der Netzbetreiber und Dienstanbieter gestärkt werden. Staatliche Eingriffe sollten auf das notwendige Maß begrenzt werden. Von besonderer Bedeutung bleibt der Vorrang privatwirtschaftlicher Investitionen vor staatlicher Förderung und vor der Übernahme von Aufgaben durch den Staat.

Auf einen Blick

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) aus dem Jahre 2004 wird durch das geplante Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) grundlegend erneuert. Der Anlass dazu ist die Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK) in nationales Recht. Ziel dieser Reform sollte es sein, den Netzausbau durch eine wettbewerbsorientierte Regulierung zu unterstützen und Investitionsanreize zu generieren. 

  • Die staatliche Förderung des Netzausbaus sollte mit Priorisierung auf zunächst Weiße und danach Graue Flecken erfolgen, damit der Vorrang für den eigenwirtschaftlichen Netzausbau gewährleistet bleibt. Die Universaldienstverpflichtung sollte nur als Ultima Ratio eingesetzt werden. 
  • Die Wirksamkeit von Verpflichtungszusagen sollte dadurch sichergestellt werden, dass im Fall von Verstößen Bußgelder verhängt werden können.  
  • Um Infrastrukturwettbewerb zu fördern, sollte der Zugang zu baulichen Anlagen erleichtert werden. 
  • Für Regelungen, die einen hohen technischen Implementierungsaufwand nach sich ziehen, sollten angemessene und differenzierte Umsetzungsfristen gelten. 

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