- Das seit 1998 nahezu unverändert geltende Postgesetz bedarf dringend einer umfassenden Überarbeitung. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bildet eine gute Grundlage dafür und sollte zeitnah umgesetzt werden.
- Die Vorgaben für den Universaldienst, der das Mindestmaß an postalischer Versorgung darstellt, sollten entschlackt und so an die Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst werden.
- In dicht besiedelten Regionen können die Vorteile des Wettbewerbs auch im schrumpfenden Briefbereich weiterhin genutzt werden. Wo nötig, können Sendungsströme der Postdienstleister gebündelt werden.
- Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen müssen auch im Postwesen wirksam durchgesetzt werden. Dazu sollten die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, Missstände zu erkennen und anonym zu melden.
In den vergangenen 25 Jahren seit Inkrafttreten des Postgesetzes haben sich die Anforderungen der Gesellschaft an Postdienstleister erheblich gewandelt. Die Marktdaten zeigen einerseits einen anhaltenden Briefmengenrückgang und andererseits einen Paketmengenanstieg. Das alte Postgesetz entfernt sich immer weiter von der Lebenswirklichkeit der Menschen und Unternehmen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 28. November 2023 veröffentlichte Entwurf für ein neues Postgesetz greift viele Vorschläge der Monopolkommission aus vergangenen Gutachten auf. Wichtig ist, dass dieser Entwurf tatsächlich in ein neues Postgesetz mündet.

