Da die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit die Entgelte der Deutschen Post AG in mehreren Fällen als postrechtswidrig beanstanden musste, schlägt die Monopolkommission eine Stärkung der Missbrauchsaufsicht vor, um die Chancengleichheit im Wettbewerb der Postdienstleister besser zu gewährleisten. Nach Ansicht der Monopolkommission sind der Bundesnetzagentur im Postgesetz umfangreichere Auskunftsrechte zu gewähren, Schadenersatzansprüche der Marktteilnehmer bei Wettbewerbsverstößen und höhere Bußgelder einzuführen sowie die Möglichkeit zur Abschöpfung von Vorteilen aus missbräuchlichem Verhalten gesetzlich zu verankern. Insbesondere soll durch diese Maßnahmen verhindert werden, dass die Deutsche Post AG durch wettbewerbswidriges „Preis Dumping“ kleineren Briefdienstleistern den Markteintritt und die Kundenakquise erschwert.
Die Monopolkommission erwartet allerdings nicht, dass sich die Wettbewerbssituation auf den Briefmärkten kurzfristig erheblich ändert. Zum Schutz der Verbraucher ist es daher weiterhin unerlässlich, die Regulierung der Endkundenentgelte und auch die derzeit geltende Genehmigungspflicht für das Briefporto beizubehalten.
Die Monopolkommission wiederholt ihre Empfehlung, die Entgeltregulierung und auch die Genehmigungsverfahren für das Briefporto kostenorientiert auszugestalten und den „angemessenen Gewinnzuschlag“ anhand des unternehmerischen Risikos zu ermitteln, dem die Deutsche Post AG auf dem Briefmarkt ausgesetzt ist. Aktuell werden die Umsatzrenditen strukturell vergleichbarer ausländischer Postunternehmen zugrunde gelegt, die ebenfalls keinem oder wenig Wettbewerb ausgesetzt sind. Die Bundesregierung hatte die Post-Entgeltregulierungsverordnung im März 2019 während des laufenden Genehmigungsverfahrens zu den Briefporti mit dem Ergebnis geändert, dass der Deutschen Post AG höhere Portoanpassungen ermöglicht wurden. Die Monopolkommission steht solchen Regeländerungen während eines laufenden Entgeltregulierungsverfahrens kritisch gegenüber.
Da die Anzahl der Verbraucherbeschwerden wegen des Verlustes, einer Beschädigung oder der verspäteten Zustellung von Briefen und Paketen seit 2017 spürbar ansteigt, gewinnt ein funktionierendes und nach Möglichkeit gesetzlich vorstrukturiertes Beschwerdemanagement bei den Unternehmen sowie das Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur an Bedeutung. Ein Schlichtungsverfahren ist für den Verbraucher kostenlos, schneller und weniger aufwändig als eine gerichtliche Durchsetzung der oftmals geringfügigen Ansprüche der Postkunden. Da die Deutsche Post AG und andere Postdienstleister bisher die Mitwirkung an den Schlichtungsverfahren verweigern, sollte der Gesetzgeber ihre Teilnahme im Postgesetz verpflichtend ausgestalten. Die Erfahrungen in anderen Branchen zeigen, dass verbindliche Schlichtungsverfahren zu hohen Einigungsquoten führen.