Im Zuge der Novellierung des Postgesetzes im Jahr 2024 wurden sog. Teilleistungen der Deutschen Post von der Umsatzsteuer befreit. Die Deutsche Post erlangte dadurch einen Wettbewerbsvorteil im Bereich der Geschäftskundenbriefe. Nach Kritik an dieser Situation seitens der Monopolkommission und von Verbänden hat die Bunderegierung zugesichert, auch alternative Briefdienste von der Umsatzsteuer zu befreien. Diese Zusicherung ist nach über einem Jahr immer noch nur teilweise umgesetzt und könnte offenbar sogar zurückgedreht werden.
