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Im Zuge der Novellierung des Postgesetzes im Jahr 2024 wurden sog. Teilleistungen der Deutschen Post von der Umsatzsteuer befreit. Die Deutsche Post erlangte dadurch einen Wettbewerbsvorteil im Bereich der Geschäftskundenbriefe. Nach Kritik an dieser Situation seitens der Monopolkommission und von Verbänden hat die Bunderegierung zugesichert, auch alternative Briefdienste von der Umsatzsteuer zu befreien. Diese Zusicherung ist nach über einem Jahr immer noch nur teilweise umgesetzt und könnte offenbar sogar zurückgedreht werden. 

Auf einen Blick

Die Briefdienstleistungen der Deutschen Post und einiger Wettbewerber sind derzeit von der Umsatzsteuer befreit. Viele Wettbewerber genießen diesen Vorzug jedoch nicht und warten seit Monaten auf die Bearbeitung ihrer Anträge. Die Verzögerung schädigt den Wettbewerb bereits nachhaltig.

  • Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
  • Aus Sicht der Monopolkommission sollte die Befreiung sowohl für die sog. Teilleistungen der Deutschen Post als auch für die Geschäftskundendienstleistungen der alternativen Briefdienste abgeschafft werden. Die Befreiung ist rechtlich zweifelhaft.  

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