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Die Monopolkommission spricht sich für eine Reform des Postgesetzes aus, die es ermöglicht, wettbewerbliche Chancen durch eine wettbewerbsorientierte Regulierung zu nutzen. Der existierende nicht öffentliche Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet hierfür eine gute Basis.

Auf einen Blick

Das Postgesetz aus dem Jahr 1997 bedarf einer grundlegenden Reform. Die derzeitige Regulierung, die zulasten von Verbrauchern und Wettbewerbern die Deutsche Post AG bevorteilt, sollte nicht fortgeführt werden. Ziel einer Reform sollte es sein, die Entwicklungschancen, die sich derzeit im Briefmarkt bieten, durch eine wettbewerbsorientierte Regulierung zu unterstützen. 

  • Der Teilleistungszugang sollte auf Warenpost, Zeitungen und Zeitschriften ausgedehnt werden, um den Briefmarkt für Wettbewerber attraktiver zu machen.
  • Der Gewinnzuschlag als Teil der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung sollte wieder auf Basis einer Kapitalverzinsung ermittelt werden, wie dies auch in anderen Netzwirtschaften üblich ist. Das derzeitige Verfahren bescherte der Deutschen Post AG allein im Jahr 2019 einen zusätzlichen Gewinn von mindestens 150 Mio. EUR zulasten von Kunden und Wettbewerbern. 

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