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Die Lieferketten für Lebensmittel geraten regelmäßig im Kontext der Einnahmesituation von Landwirtinnen und Landwirten in den Fokus politischer Maßnahmen. Eingriffe in die Märkte mit dem Ziel, faire Vertragsbeziehungen in der Lieferkette sicher zu stellen und die womöglich bestehende missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht zu unterbinden, bergen stets das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen – auch zulasten derjenigen Marktteilnehmer, die eigentlich geschützt werden sollen. Sie sollten daher gestützt auf eine klare Tatsachengrundlage erfolgen.

Auf einen Blick

Die Monopolkommission empfiehlt, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage vorzunehmen: 

  • Die Strukturen der Lieferkette für Lebensmittel in Deutschland weisen Anzeichen von möglichen Wettbewerbsproblemen und Marktmacht auf. 
  • Es bestehen bereits gegenwärtig diverse Instrumente zur Regulierung dieser Märkte, die teilweise erst seit kurzem Wirkung entfalten und deren Auswirkungen noch nicht abschließend geklärt sind.
  • Eine abschließende Bewertung bleibt einer ausführlicheren Begutachtung vorbehalten. 

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