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Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz ausgearbeitet.1 Im Gesetzgebungsverfahren sollte das Augenmerk darauf liegen, das deutsche Missbrauchsrecht nicht im Widerspruch zum EU-Recht weiterzuentwickeln und eine undurchdachte Regulierung der digitalen Märkte zu vermeiden. Außerdem ist der Zusammenhang zwischen nachträglicher Missbrauchskontrolle und vorsorglicher Fusionskontrolle zu beachten. Die geplante Erhöhung der Aufgreifschwellen darf nicht zur Reduzierung der Kontrolldichte auf regionalen Märkten führen. 

Auf einen Blick

Der Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz sieht vor, das Wettbewerbsrecht mit Blick auf die Besonderheiten der Digitalökonomie weiter anzupassen.

  • Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
  • Bei Ausbeutungsmissbräuchen sollte weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen beherrschender Stellung und missbräuchlichem Verhalten vorhanden sein.
  • Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
  • Eine Erhöhung der Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle und die damit verbundene Absenkung des Wettbewerbsschutzes sollten mit einer gezielten Erhöhung der Kontrolldichte auf Regionalmärkten verbunden werden. 

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  • Policy Brief 4 PDF, 1 MB (nicht barrierefrei) Download
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