Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz ausgearbeitet.1 Im Gesetzgebungsverfahren sollte das Augenmerk darauf liegen, das deutsche Missbrauchsrecht nicht im Widerspruch zum EU-Recht weiterzuentwickeln und eine undurchdachte Regulierung der digitalen Märkte zu vermeiden. Außerdem ist der Zusammenhang zwischen nachträglicher Missbrauchskontrolle und vorsorglicher Fusionskontrolle zu beachten. Die geplante Erhöhung der Aufgreifschwellen darf nicht zur Reduzierung der Kontrolldichte auf regionalen Märkten führen.
