Das europäische Wettbewerbsrecht bildet seit einiger Zeit den Gegenstand weitreichender Reformbemühungen. Nach der Neuordnung der vertikalen und der horizontalen Wettbewerbsbeschränkungen steht gegenwärtig die Novellierung des Kartellverfahrensrechts im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Den Kern der Reformbestrebungen bildet die Abschaffung des präventiven behördlichen Anmeldeverfahrens zugunsten eines nachträglich wirkenden Legalausnahmesystems, das dezentral organisiert sein soll. Die Monopolkommission sieht fundamentale wettbewerbspolitische Schwächen des geplanten Systems und hat erhebliche Zweifel bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens. Da inzwischen davon ausgegangen werden muss, dass das Reformprojekt trotz der geäußerten Kritik realisiert wird, will die Monopolkommission mit dem vorliegenden Sondergutachten das Problembewusstsein hinsichtlich der Kernfragen, die aus der elementaren Neuordnung des Verfahrensrechts erwachsen, schärfen und – soweit möglich – Lösungen vorschlagen.
