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Sondergutachten 58

Die Monopolkommission hat der Bundesregierung ein Sondergutachten zu den Entflechtungsplänen von Bundeswirtschaftsminister Brüderle zugeleitet. Prinzipiell befürwortet die Mehrheit der Monopolkommission ein solches Vorhaben. Eine "objektive" Entflechtungsregelung kann dazu beitragen, auf Märkten mit verfestigten nicht wettbewerblichen Strukturen Wettbewerbsprozesse in Gang zu setzen und aufrechtzuerhalten. Die bestehenden kartellrechtlichen Instrumente – Fusionskontrolle, Kartell- und Missbrauchsaufsicht – reichen hingegen nicht in allen Fällen aus, um strukturellen Wettbewerbsbeschränkungen ursachenadäquat zu begegnen. Es gibt jedoch anzumahnen:

Negative Vorfeldwirkungen einer Entflechtungsregelung, insbesondere der Verlust von Investitions- und Innovationsanreizen bei den potenziell betroffenen Unternehmen, müssen stärker berücksichtigt werden. Bei einer Entflechtungsregelung ist mehr Gewicht auf eine angemessene Kompensation von geleisteter Investitions- und Innovationstätigkeit zu legen.

Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission

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