Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 17. Dezember 2003 einen Referentenentwurf für die Siebte GWB-Novelle vorgelegt, dem im Februar 2003 ein Entwurf von Eckwerten einer Siebten GWB-Novelle vorausgegangen war. Die Monopolkommission hat die Veränderungen des europäischen Kartellverfahrensrechts in der Vergangenheit kritisch verfolgt und ihre Empfehlungen in zwei Sondergutachten dargelegt. In dem erwähnten Ministererlaubnisverfahren hat sie gemäû § 40 Abs. 4 Satz 2 GWB zweimal Stellung genommen. In dem nun vorliegenden Sondergutachten äußert sich die Monopolkommission zu der geplanten GWB-Novelle mit Ausnahme der pressefusionskontrollrechtlichen Änderungen, zu denen sie ein eigenes Sondergutachten erstellt.
