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Das Hauptgutachten bildet seit der Gründung der Monopolkommission im Jahr 1974 den Kern ihres gesetzlichen Auftrags. Gemäß § 44 Abs. 1 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland bewertet, die Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften würdigt und zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Hier finden Sie alle digital erschienenen Hauptgutachten der Monopolkommission. Im Kapitel “Kartellrechtliche Entscheidungspraxis” finden Sie alle Analysen und Empfehlungen zum Kartellrecht. 

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