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Hauptgutachten der Monopolkommission als Printausgaben übereinander gestapelt

Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie heute ihr Einundzwanzigstes Hauptgutachten nach § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) übergeben. Das Gutachten trägt den Titel  „XXI. Hauptgutachten –  Wettbewerb 2016“. 

Gegenstand des Gutachtens sind

  • die nach dem gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen der Unternehmenskonzentration und der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis sowie
  • die Themen Neunte GWB-Novelle, Flughafenregulierung, Zentralvermarktung in der Fußball-Bundesliga sowie Digitale Märkte: Sharing Economy und FinTechs.  

Zu den einzelnen Abschnitten liegen gesonderte Pressemitteilungen (PM) vor. Empfehlungen der Monopolkommission betreffen unter anderem: 

  • die intensivere Beobachtung von Beteiligungen institutioneller Investoren an mehreren Unternehmen in einem Markt (PM Unternehmenskonzentration)
  • die Erweiterung des Anwendungsbereichs der deutschen Fusionskontrolle durch ein neues – am Transaktionsvolumen ausgerichtetes – Aufgreifkriterium (PM Neunte GWB-Novelle)
  • die Erleichterung von Schadenersatzklagen für kartellgeschädigte Unternehmen und Verbraucher (PM Neunte GWB-Novelle)
  • die Schließung von Haftungslücken für Konzerne im Kartellbußgeldrecht (PM Neunte GWB-Novelle)  die stärkere Ex Post-Evaluation von Entscheidungen der Kartellbehörden (PM Entscheidungspraxis)
  • die Regulierung der Flughafenentgelte durch eine unabhängige zentrale Behörde, die Verwendung marktbasierter Instrumente zur Vergabe von Flughafen-Slots (Zeitnischen für das Starten und Landen) und die weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste an Flughäfen (PM Flughafenregulierung)
  • die Zuweisung von eindeutigen Übertragungsrechten in der Fußball Bundesliga und die stärkere Koordinierung der europäischen Kartellbehörden bei der Bewertung von verschiedenen Zentralvermarktungsmodellen (PM Zentralvermarktung Bundesliga)
  • die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen traditionellen Anbietern, z. B. Taxi- und Mietwagenanbietern, und neuen Anbietern der Sharing Economy, z. B. Vermittlungsdiensten von Privatfahrern, durch Überarbeitung der bestehenden Regulierung und Einführung eines angemessenen Ordnungsrahmens für neue Dienste (PM Digitale Märkte)
  • die Förderung von Standards und kompatiblen Lösungen bei digital erbrachten Finanzdienstleistungen – z. B. über den Zugang zu IT-Schnittstellen – und die Beachtung der Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf die Entwicklung grenzüberschreitender Angebote, etwa bei unterschiedlichen Pflichten zur Verbraucherinformation (PM Digitale Märkte)

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