Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen der Wirtschaft unaufhaltsam voran. Preise werden zunehmend auf Grundlage von Algorithmen gesetzt. Streaming-Dienste und Videoportale wie Netflix und Youtube schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen mehr und mehr das klassische Fernsehen. Bei der Arzneimittelversorgung ergänzt der Online-Handel zunehmend die Leistungen der niedergelassenen Apotheken. Den daraus resultierenden Strukturwandel gilt es zum Wohle der Verbraucher zu gestalten, mit fairen Regeln für die hergebrachten und die neuen Anbieter. Die Monopolkommission empfiehlt daher in ihrem Hauptgutachten 2018, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Ihr Gutachten hat sie heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.
Im Einzelnen schlägt das Expertengremium vor:
- Märkte mit algorithmenbasierter Preisbildung systematisch auf Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu untersuchen. Um dies zu ermöglichen, sollte das Instrument der kartellbehördlichen Sektoruntersuchung verstärkt eingesetzt werden, das es erlaubt, wettbewerbliche Fehlentwicklungen aufzuzeigen.
- den regulatorischen Rahmen für audiovisuelle Mediendienste stärker zu vereinheitlichen sowie die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf gesellschaftlich und kulturell relevante Inhalte zu beschränken,
- das Vergütungssystem in der Arzneimittelversorgung zu reformieren und auf ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verzichten.
Viele Verbraucher kaufen verstärkt im Internet ein. Dort erfolgt die Preissetzung zunehmend über Algorithmen. Preisalgorithmen können die Koordinierung von Preisen automatisieren und damit technisch beschleunigen, z. B. wenn Händler denselben Algorithmus einsetzen oder Algorithmen Preise selbstlernend an andere Preise anpassen. Die Folgen trägt der Verbraucher, etwa in Form überhöhter Preise. Die Monopolkommission empfiehlt, zu koordinierter Preissetzung neigende Märkte systematisch zu beobachten. Das kartellbehördliche Instrument der Sektoruntersuchung ist dazu besonders geeignet, weil die Unternehmen dem Bundeskartellamt Auskünfte geben müssen. Verbraucherschutzverbänden, bei denen Informationen zu möglicherweise koordinierten Preisen am ehesten anfallen, könnte das Recht eingeräumt werden, die Durchführung kartellbehördlicher Sektoruntersuchungen zu initiieren.
Im Bereich der audiovisuellen Medien boomt die Verbreitung von Inhalten über das Internet. Das hat zu einer Zunahme der medialen Angebote geführt, wodurch die Meinungsvielfalt gestärkt wird. Das klassische Fernsehen dominiert zwar weiterhin die Bewegtbildnutzung. Insbesondere in der jüngeren Bevölkerung ist die durchschnittliche Nutzung von OnlineVideos pro Tag von 30 Minuten im Jahr 2016 auf 59 Minuten im Jahr 2017 aber deutlich gestiegen. Dies spiegelt sich auch in den stark gestiegenen Umsätzen im VideostreamingBereich. In Anbetracht des sich zunehmend verändernden Nutzungsverhaltens insbesondere der jüngeren Generation sowie der zunehmenden Medienkonvergenz sollte der regulatorische Rahmen für klassisches Fernsehen und audiovisuelle Online-Angebote, z. B. Netflix und YouTube, stärker vereinheitlicht werden. Für audiovisuelle Mediendienste sollten grundsätzlich einheitliche Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz sowie zur Werberegulierung gelten. Im klassischen Fernsehen sollten insoweit insbesondere die Werbezeitbeschränkungen aufgehoben werden. Die auf europäischer Ebene vorgesehene Liberalisierung bzw. Flexibilisierung greift zu kurz. In Anbetracht der zahlreichen privatwirtschaftlichen Online-Angebote sollten sich die beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten auf sogenannte „Public-Value“-Inhalte fokussieren.

